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Recknitz-Trebeltal Kurier
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Staatliches Amt für

Landwirtschaft und Umwelt

Vorpommern

Az: 31/33241/5433.31-0

Flurneuordnungsverfahren:

Thomashot

Gemeinden:

Tribsees

Landkreis:

Vorpommern-Rügen

Ladung zur Teilnehmerversammlung und zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern

Im Auftrag des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft,,Thomashof" werden die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die sonsti gen Beteiligten am Flurneuordnungsverfahren (gem. § 10 Nr. 2 FlurbG) oder ihre ge setzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einer Teilnehmerversammlung ein geladen.

Versammlungstermin:

Donnerstag, den 05.10.2023 um 18.00 Uhr

Versammlungsort:

Agrarproduktionsgesellschaft mbH Tribsees (Saal),

Thomashof 5, 18465 Tribsees

Tagesordnung:
  1. Information Ober Flurneuordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpas- sungsgesetz (LwAnpG)

  2. Stand des Flurneuordnungsverfahrens,,Thomashof"

  3. Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

  4. Sonstiges

Hinweise zur Nachwahl von Vorstandsmitgliedern:

Mit dem Beschluss Ober die Anordnung des Verfahrens ist die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens,,Thomashof" als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die Teilnehmergemeinschaft ist Trägerin des Verfahrens und besteht aus der Gesamtheit der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Für sie handelt als ausführen des Gremium und lnteressenvertretung ein Vorstand. Der Vorstand bestand aus 3 Mit gliedern und 3 Stellvertretern, mit der Nachwahl wird der Vorstand auf 5 Mitglieder und 5 Stellvertreter erweitert.

Durch das Ausscheiden von Mitgliedern und Stellvertretern und der Vergrößerung des Vorstandes ist die Nachwahl von Mitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemein schaft notwendig. Die Mitglieder und Stellvertreter werden von den im Wahltermin an wesenden Teilnehmern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Teilneh mer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuord nungsbehörde angefordert werden.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erb bauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigen tümers auszuweisen.

Wahlbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Stralsund, den 07.08.2023

Im Auftrag

gez. i.V. Beierle Eulenberger
Dezernent
lntegrierte ländliche Entwicklung