Gemäß § 12 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Deyelsdorf wählt die Mitgliederversammlung der Feuerwehr Deyelsdorf für 6 Jahre den/die Wehrführer/in und seine(m) Stellvertreter/in.
Zum Wehrführer/in und seinem(r) Stellvertreter/in ist wählbar, wer
| 1. | mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat, |
| 2. | die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt, |
| 3. | die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet hat, |
| 4. | das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. |
Die aktiven Mitglieder machen dem Bürgermeister der Gemeinde Deyelsdorf, Vorschläge zur Wahl.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich bei diesem oder im Ordnungsamt des Amtes Recknitz-Trebeltal, Verwaltungsgebäude Tribsees, Karl-Marx-Straße 18
bis zum 06.10.2025 mit den Unterschriften von mindestens fünf aktiven Mitgliedern einzureichen.
Die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Deyelsdorf wird für den 16.10.2025, 19.30 Uhr im Gemeinderaum Deyelsdorf einberufen.