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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Fischereischeinprüfungsverordnung-FschPrVO M-V) vom 11. August 2006 (GVOBl. M-V S. 416), zuletzt geändert am 18. Mai 2013, findet die Fischereischeinprüfung

am Freitag, den 24. Februar 2023, um 15:00 Uhr

im Sitzungsraum des Amtes Usedom-Süd in 17406 Usedom, Markt 7 statt.

Das Anmeldeformular zur Fischereischeinprüfung kann auf der Webseite des Amtes Usedom-Süd www.amtusedom.de unter den Button „Bürgerservice“ „Formulare“ heruntergeladen werden.

Anmeldungen können bis 17. Februar 2023 beim Amt Usedom-Süd, Markt 7, 17406 Usedom eingereicht oder persönlich im Ordnungsamt abgegeben werden. Alternativ kann die Übersendung des Anmeldeformulars auch per E-Mail an j.golz@amtusedom.de erfolgen.

Gemäß Tarifstelle 304.3.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V) vom 12. September 2005 (GVOBl. M-V S. 459) werden für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung und Erteilung eines Zeugnisses oder eines Bescheides über das Nichtbestehen nach § 4 der Fischereischeinprüfungsverordnung (FschPrVO), Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 € für Teilnehmer unter 18 Jahren und 25,00 € für Teilnehmer über 18 Jahre erhoben. Wir weisen darauf hin, dass gem. § 11 Abs. 1 VwKostG mit Eingang des Antrages eine Gebührenschuld entsteht. Nimmt ein angemeldeter Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil und meldet sich zudem nicht bis zum o. g. Anmeldeschluss ab, so werden gem. § 15 Abs. 2 VwKostG, ¾ der Gebühren fällig.

Die Prüfungsgebühr wird am Prüfungstag in bar fällig. Bei Teilnehmern über 16 Jahren ist zur Legitimationsprüfung am Prüfungstag ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Mit der Abgabe des Anmeldeformulars gilt die Anmeldung zur Fischereischeinprüfung als verbindlich. Eine gesonderte Mitteilung nach Anmeldung erfolgt nur, sofern die Prüfung nicht stattfindet.

Allgemeine Information zur Fischereischeinprüfung

Der Fischereischein auf Lebenszeit wird nach bestandener Fischereischeinprüfung erteilt. Durch die Fischereischeinprüfung ist nachzuweisen, dass der Antragsteller über ausreichende Kenntnisse auf den Gebieten der Fischkunde, der Hege der Fischbestände, der Pflege der Gewässer, der Fanggeräte und ihres Gebrauchs sowie über ausreichende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der fischerei-, tierschutz- und umweltschutz-rechtlichen Vorschriften verfügt. Nähere Regelungen zum Prüfungsverfahren sind in der Prüfungsordnung enthalten.

Von der Fischereischeinprüfung sind die Personen befreit, die bereits eine höherwertige Fischereiausbildung haben (Berufsausbildung zum Fischwirt oder abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung).

Die Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung ist sowohl durch den Besuch eines Lehrganges als auch durch die Aneignung des Wissens im Selbststudium (autodidaktisch) möglich. Ausbildungslehrgänge zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse werden von den Anglerverbänden angeboten.

Aber auch andere Organisationen, wie gemeinnützige Vereine, Weiterbildungsgesellschaften etc. richten entsprechende Lehrgänge aus.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung umfassen zwischen 25 und 35 Stunden Ausbildung. Sie werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen absolviert, können aber auch als einwöchiger Kurs oder Wochenend-Crash-Kurs angeboten werden. Im Lehrgang werden die in der Fischereischeinprüfungsverordnung bestimmten Themengebiete behandelt. Entsprechendes Studienmaterial wird meist vom Ausbilder gegen eine Leihgebühr oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt oder auch zum Kauf angeboten. Die Durchführung von Lehrgängen (zeitlicher Umfang, Inhalt, Qualität) ist in M-V gesetzlich nicht geregelt, die obere Fischereibehörde hat jedoch inhaltliche Empfehlungen gegeben.

Vorbereitungslehrgang:

Der Angelverein Usedom bietet zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung einen Lehrgang an.

Dieser findet voraussichtlich vom 13.02.2023 bis zum 18.02.2023 jeweils von 16:00 bis 19:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Grundschule Usedom statt. Die Anmeldung hat beim Vorsitzenden des Angelvereins Usedom, Herrn Mathias Rose, zu erfolgen (rose.ma@web.de)

Onlinetest / Prüfungsfragen:

Alternativ können die vorhandenen Fischereikenntnisse unter vergleichbaren Prüfungs-bedingungen (90 min) und Fragebögen online unter folgendem Link getestet und erlernt werden: http://www.fs-pruefungstest.m-v.de/

Diese Webseite, bereitgestellt durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LallF) bedarf keiner Anmeldung und ist zudem kostenfrei.

Termine:

Fischereischeinprüfungen des Amtes Usedom-Süd werden ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin im „Usedomer Amtsblatt“ sowie auch auf der Startseite der Webseite des Amtes Usedom-Süd unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht.

Des Weiteren können alle Prüfungstermine in Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF Rostock) eingesehen werden: Prüfungstermine in MV

Die Auswahl der Prüfungsbehörde bzw. des Prüfungsortes steht jedem Teilnehmer, unabhängig vom Hauptwohnsitz, frei.

Gebühren:

Gemäß Tarifstelle 304.3.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V) vom 12. September 2005 (GVOBl. M-V S. 459) werden für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung und Erteilung eines Zeugnisses oder eines Bescheides über das Nichtbestehen nach § 4 der Fischereischeinprüfungsverordnung (FschPrVO), Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 € für Teilnehmer unter 18 Jahren und 25,00 € für Teilnehmer über 18 Jahre erhoben.