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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow hat am 11.12.2023 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und hat zu Inhalt:
| Gemarkung: | Koserow, |
| Flur: | 7 |
| Flurstücke: | 166 (teilweise), 167 (teilweise), 171/4, 171/5, 171/6, 171/8, 171/10, 171/11. |
Die Größe beträgt ca. 6,8 ha.
Das Plangebiet wird folgendermaßen umgrenzt:
| Im Nordwesten: | durch das Flurstück 7/29 der Flur 6 Gemarkung Koserow. |
| Im Nordosten: | durch das Flurstück 171/2 der Flur 7 der Gemarkung Koserow, |
| Im Südosten: | durch das Flurstück 11/30 der Flur 6 Gemarkung Koserow |
| Im Südwesten: | durch die Flurstücke 172/5, 172/6 der Flur 7 und das Flurstück 11/30 der Flur 6 Gemarkung Koserow. |
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsende der Gemeinde Koserow an der Siemensstraße und grenzt an den Küstenwald und die Steilküste zur Ostsee an. Es ist im Norden und Osten von Waldflächen und im Westen von einem Ferienhausgebiet umgeben.
Anlass und Inhalt der Planaufstellung:
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 18 „Neubau seniorengerechter Wohnungsbau in Koserow - Am Steinberg“ der Gemeinde Koserow geändert.
Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen der in das Bauleitplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet.
Zur Beurteilung von artenschutzrechtlichen Auswirkungen wird ein Artenschutzfachbeitrag angefertigt. Der Artenschutzfachbeitrag enthält die Prüfung, ob durch das Planvorhaben Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten nach § 44 BNatSchG berührt sind.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen der Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt werden.
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung entstehenden Kosten werden durch den Vorhabensträger getragen.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.