Die Gemeinde Rankwitz verkauft
in der Gemeinde Rankwitz OT Krienke
das mit dem Mehrfamilien-Wohnhaus (ehemaliges Gutshaus) bebaute Grundstück in 17406 Rankwitz OT Krienke, Dorfstraße 5 - Gemarkung Krienke, Flur 2, Flurstück 82/4
Nutzung: 3 Wohnungen vermietet, 2 Wohnung leerstehend/ungenutzt
| Grundstücksfläche insgesamt: | 3.578 m² |
| Mindestgebot: | 250.000,00 € |
Der Käufer trägt die Kosten der Beurkundung sowie alle Kosten, die mit der Erarbeitung und Durchführung des Kaufvertrages in Verbindung stehen sowie verauslagte Gebühren, insbesondere die Kosten des Verkehrswertgutachtens.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 038372/75066 und 75068 sowie
www.amtusedom.de/ Immobilien.
Ihre Fragen können Sie gern per FAX unter 038372/75075 oder per E-Mail unter info@amtusedom-sued.de stellen. Das Kurzexposé können Sie auf Nachfrage erhalten.
Die Angebotsabgabe ist im gesonderten, verschlossenen Umschlag an das Amt Usedom-Süd, Markt 7, 17406 Usedom, mit der Kennzeichnung: „Angebot Krienke, Dorfstraße 5“, zu richten.
| • | Die Angebotsabfrage und die Zuschlagserteilung unterliegen keinem Vergabeverfahren und wird damit nicht nach VOB oder VOL (UVgO) durchgeführt |
| • | Die Interessenten oder Bieter haben keinen Rechtsanspruch auf die Annahme ihres Angebotes und damit auf den Abschluss eines Kaufvertrages. |
| • | Eine erneute Verkaufsabsicht bleibt ausdrücklich vorbehalten. Aufwendungen der Interessenten oder Bieter werden nicht erstattet. |
Der Interessent hat anzugeben, wie lange er sich an sein Angebot gebunden hält. Ferner ist anzugeben, ob eine Kaufpreis- und Baufinanzierung/Belastungsvollmacht erforderlich ist. Die Höhe der aufzunehmenden Fremdmittel ist im Angebot mit anzugeben.
Bitte geben Sie ein beziffertes Angebot ohne Zusätze und Bedingungen ab. Mit dem Kaufpreisangebot ist eine Nutzungsplanung zu übergeben.
Dafür kann das beigefügt Muster eines Kaufpreisangebotes verwendet werden.
Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisangebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen.
Die Gemeinde Rankwitz behält sich vor,
| - | ob |
| - | wann |
| - | an wen |
| - | und zu welchen Bedingungen |
diese Liegenschaft verkauft wird. Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Objektes verwendet.
Der Gemeinde steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.
Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotsöffnung dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde abgeleitet werden.