Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ (blau gekennzeichnet) ohne Maßstab
Die Gemeindevertretung Koserow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ im Zusammenhang mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Koserow beschlossen.
Der im Übersichtsplan gekennzeichnete ca. 3,00 ha großen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ liegt in der Gemarkung Koserow, Flur 7, und betrifft die Flurstücke 195 (teilweise) und 196/1 (teilweise).
Das Plangebiet wird folgendermaßen umgrenzt:
| Im Nordwesten: | durch die Flurstücke 200/7, 200/8, 200/10, 200/11, 200/12, 200/13 200/15, 200/22 und 200/23 der Flur 7 Gemarkung Koserow. |
| Im Nordosten: | durch die Flurstücke 213/3 der Flur 7 und 11/30 der Flur 6 der Gemarkung Koserow, |
| Im Südwesten: | durch die Flurstücke 149, 150 und 199 der Flur 8 Gemarkung Koserow |
| Im Südosten: | durch die Teilflächen der Flurstücke 195 und 196/1 der Flur 7 Gemarkung Koserow. |
Der Beschluss wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.