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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Koserow zum Beschluss Nr. GVKo-0035/24 vom 26.11.2024 über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplanes Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“

Übersichtsplan Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ (blau gekennzeichnet) ohne Maßstab

im Zusammenhang mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Koserow

Die Gemeindevertretung Koserow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ im Zusammenhang mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Koserow beschlossen.

1. Geltungsbereich

Der im Übersichtsplan gekennzeichnete ca. 3,00 ha großen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ liegt in der Gemarkung Koserow, Flur 7, und betrifft die Flurstücke 195 (teilweise) und 196/1 (teilweise).

Das Plangebiet wird folgendermaßen umgrenzt:

Im Nordwesten:

durch die Flurstücke 200/7, 200/8, 200/10, 200/11, 200/12, 200/13 200/15, 200/22 und 200/23 der Flur 7 Gemarkung Koserow.

Im Nordosten:

durch die Flurstücke 213/3 der Flur 7 und 11/30 der Flur 6 der Gemarkung Koserow,

Im Südwesten:

durch die Flurstücke 149, 150 und 199 der Flur 8 Gemarkung Koserow

Im Südosten:

durch die Teilflächen der Flurstücke 195 und 196/1 der Flur 7 Gemarkung Koserow.

2. Ortsübliche Bekanntmachung

Der Beschluss wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

König
Bürgermeister