Übersichtsplan Plangeltungsbereich der 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet an der B111“ (ohne Maßstab) mit Darstellung der Ergänzungsfläche (rot umrandet) und des Ursprungsplanes (blau umrandet). Quelle GeoPortal.MV
1. Plangebiet
Für das im Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Loddin, Flur 1, Flurstück 739/28 und Flurstück 739/37 mit einer Gesamtfläche von 1.473 m² hat die Gemeindevertretung Loddin in der öffentlichen Sitzung am 18.11.2024 die Aufstellung der 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet an der B 111“ der Gemeinde Loddin in Verbindung mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Fläche befindet sich im Norden der Ortslage Loddin (Loddin Ausbau), unmittelbar an der Bundesstraße B 111 gelegen mit direkter Straßenanbindung an die B 111. Südlich grenzt das Gewerbegebiet „Herrenberg“ an. Die Größe des Plangebietes beträgt 1.473 qm.
Das Plangebiet wird folgendermaßen umgrenzt:
| Im Norden: | von den Flurstücken 737/43, 739/34 der Gemarkung Loddin, Flur 1. |
| Im Osten: | von dem Flurstücke 739/27 der Gemarkung Loddin, Flur 1. |
| Im Westen: | von den Flurstücken 739/38 und 739/70 der Gemarkung Loddin, Flur 1. |
| Im Süden: | von den Flurstücken 739/23 und 739/25 der Gemarkung Loddin, Flur 1. |
Die Ergänzungsfläche liegt im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandsgürtel“ (LSG 82) und grenzt an Waldflächen an, so dass Waldabstandsflächen zu berücksichtigen sind.
Das Plangebiet ist derzeit im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Loddin als Grünfläche dargestellt. Allerdings werden die Grundstücke bereits seit Jahrzehnten als Gewerbefläche genutzt, zunächst für einen Baustoffhandel und dann seit 2001 für den Betrieb einer Kfz-Werkstatt. Diese Nutzung wurde aufgegeben. Der benachbarte Baustoffhandel soll auf dieser Fläche erweitert werden. Auf der Ergänzungsfläche sollen solche gewerblichen Nutzungen festgesetzt werden, die innerhalb der Waldabstandsflächen zulässig sind und die in Zusammenhang mit dem benachbarten Baustoffhandel stehen, wie z.B. Lagerflächen, Ausstellungsflächen oder Stellplätze.
Die Eigentümer der Flurstücke verfügt zurzeit über keine abschließende planungsrechtliche Sicherung der bisher bestehenden und geplanten gewerblichen Nutzung. Daher soll die 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet an der B111“ aufgestellt werden.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Loddin sind die Flurstücke 739/28 und 739/37 als Grünfläche dargestellt. Die Planungsziele des Bebauungsplanes sind derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet. Im Parallelverfahren zur 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet an der B111“ wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.
Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
Die Planergänzung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu erarbeiten.
Durch die geplante Bebauung und damit einhergehenden Versiegelungen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht. Im Rahmen der Bebauungsplanergänzung ist eine Bestandsaufnahme zu dokumentieren, eine Bilanzierung des zusätzlich zu erwartenden Eingriffes vorzunehmen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft nachzuweisen.
Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten ist gegebenenfalls ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planverfahren die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Plangebiet vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie).
Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandsgürtel“ (LSG 82) muss eine Ausnahme oder Befreiung von den Verboten im Landschaftsschutzgebiet beantragt werden.
Die Ergänzungsfläche grenzt an Waldflächen gemäß Forstgrundkarte MV an, so dass Waldabstandsflächen gemäß LWaldG MV zu berücksichtigen sind.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen der Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt werden.
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung entstehenden Kosten werden durch die Vorhabensträger getragen.
Der Beschluss wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.