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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Benz über den Beschluss Nr. GVBe-0028/24 vom 19.12.2024 zur Aufstellung der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung

Auszug aus der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches der 1. Ergänzung (vor Flurneuordnung)

mit Ergänzungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin der Gemeinde Benz

für eine Teilfläche aus Flurstück 483, Flur 3, Gemarkung Neppermin

Die Gemeindevertretung Benz hat in der öffentlichen Sitzung am 19.12.2024 die Aufstellung einer 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin der Gemeinde Benz beschlossen.

1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin der Gemeinde Benz umfasst die in beigefügtem Auszug aus der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin gekennzeichnete Teilfläche des Flurstückes 483 in der Flur 3 der Gemarkung Neppermin südlich der Schulstraße. Das Ergänzungsgebiet wird derzeit gärtnerisch genutzt.

2. Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Die Grundstückseigentümerin beabsichtigt das Ergänzungsgebiet für die Errichtung eines Einfamilienhauses vorzubereiten.

Der Standort der geplanten Wohnbebauung befindet sich derzeit noch außerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine genehmigungsfähige Bebauung ist daher zunächst eine Ergänzung der Innenbereichssatzung erforderlich.

Das Ergänzungsgebiet grenzt im Norden (nördliche Teilfläche aus Flurstück 483) und im Osten (Flurstücke 484 und 479/1) unmittelbar an den Geltungsbereich der rechtskräftigen Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin.

Mit der 1. Ergänzung der Satzung wird eine kleinteilige Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin einbezogen, die durch die baulichen Nutzungen der angrenzenden Grundstücke geprägt ist.

Die Gemeinde Benz beabsichtigt, mit der Aufstellung der Satzungsergänzung eine Standortreserve für eine kleinteilige Bebauung zur Ergänzung des Ortszusammenhanges zu erschließen.

Das Ergänzungsgebiet grenzt direkt an die Schulstraße, so dass die verkehrs- und medienseitige Erschließung gesichert ist.

3. Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Benz verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan.

Das Ergänzungsgebiet ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ausgewiesen.

Die Ausweisung des Ergänzungsgebietes steht der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegen, da es sich um ein flächenmäßig ungeordnetes Grundstück handelt, welches zur Abrundung des Ortsbildes beiträgt und sich in die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen einfügt.

Daher soll die kleinteilige Anpassung des Flächennutzungsplanes an die Zielsetzung der 1. Ergänzung im Rahmen der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.

4. Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufstellung der Satzung/Planverfahren

Die Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB liegen vor, da

  • mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der Satzung sichergestellt wird, dass sich die im Ergänzungsgebiet zulässige bauliche Anlage in das Ortsbild und den Bebauungszusammenhang an der Schulstraße einfügt.
  • Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, nicht geplant sind. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist nicht erforderlich.
  • die sich mit der geplanten Bebauung ergebenden Eingriffe im Sinne des § 12 NatSchAG M-V kompensiert werden. Zur Ermittlung des Kompensationserfordernisses werden die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landes M-V angewendet und Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen festgesetzt.
  • durch die Satzungsergänzung keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet werden können. (Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB)
5. Kostentragung

Die im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung stehenden Kosten sind von der Eigentümerin des Flurstückes 483, Flur 3, Gemarkung Neppermin, zu tragen.

6. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Schröder
Bürgermeister