Auszug aus der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches der 1. Ergänzung (vor Flurneuordnung)
für eine Teilfläche aus Flurstück 483, Flur 3, Gemarkung Neppermin
Die Gemeindevertretung Benz hat in der öffentlichen Sitzung am 19.12.2024 die Aufstellung einer 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin der Gemeinde Benz beschlossen.
Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin der Gemeinde Benz umfasst die in beigefügtem Auszug aus der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin gekennzeichnete Teilfläche des Flurstückes 483 in der Flur 3 der Gemarkung Neppermin südlich der Schulstraße. Das Ergänzungsgebiet wird derzeit gärtnerisch genutzt.
Die Grundstückseigentümerin beabsichtigt das Ergänzungsgebiet für die Errichtung eines Einfamilienhauses vorzubereiten.
Der Standort der geplanten Wohnbebauung befindet sich derzeit noch außerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine genehmigungsfähige Bebauung ist daher zunächst eine Ergänzung der Innenbereichssatzung erforderlich.
Das Ergänzungsgebiet grenzt im Norden (nördliche Teilfläche aus Flurstück 483) und im Osten (Flurstücke 484 und 479/1) unmittelbar an den Geltungsbereich der rechtskräftigen Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin.
Mit der 1. Ergänzung der Satzung wird eine kleinteilige Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neppermin einbezogen, die durch die baulichen Nutzungen der angrenzenden Grundstücke geprägt ist.
Die Gemeinde Benz beabsichtigt, mit der Aufstellung der Satzungsergänzung eine Standortreserve für eine kleinteilige Bebauung zur Ergänzung des Ortszusammenhanges zu erschließen.
Das Ergänzungsgebiet grenzt direkt an die Schulstraße, so dass die verkehrs- und medienseitige Erschließung gesichert ist.
Die Gemeinde Benz verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan.
Das Ergänzungsgebiet ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ausgewiesen.
Die Ausweisung des Ergänzungsgebietes steht der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegen, da es sich um ein flächenmäßig ungeordnetes Grundstück handelt, welches zur Abrundung des Ortsbildes beiträgt und sich in die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen einfügt.
Daher soll die kleinteilige Anpassung des Flächennutzungsplanes an die Zielsetzung der 1. Ergänzung im Rahmen der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.
Die Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB liegen vor, da
Die im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung stehenden Kosten sind von der Eigentümerin des Flurstückes 483, Flur 3, Gemarkung Neppermin, zu tragen.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.