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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ückeritz zum Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ in der Fassung von 09-2025

Übersichtsplan Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 (rot umrandet) mit Darstellung des Ursprungsplanes (blau umrandet) - ohne Maßstab

1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ liegt in der Gemarkung Ückeritz, Flur 2 und umfasst die Flurstücke 406/41, 406/42, 406/43, 406/44, 407/11, 407/12, 407/13, 407/14, 407/15, 407/16, 408/20, 408/21, 408/22, 408/23 und 408/24. Die Größe des Plangebietes beträgt rund 6.500 m²

Die Fläche liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“

Das Plangebiet ist in dem folgenden Übersichtsplan dargestellt:

2. Beschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz hat am 18.12.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ in der vorliegenden Fassung 09 -2025, bestehend aus

  • ¾ der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),
  • ¾ der Begründung mit umweltfachlichem Teil
  • ¾ dem Konzeptentwurf des DRK-Kreisverbandes Ostvorpommern-Greifswald e.V. (Anlage)

gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung mit umweltfachlichem Teil liegt gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit

von Montag, dem 26.01.2026 bis zum Freitag, dem 27.02.206

(jeweils einschließlich)

im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, während folgender Zeiten:

montags bis mittwochs von

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

donnerstags von

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

freitags von

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ unberücksichtigt bleiben.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) und der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 18 mit seinen Anlagen können im Amt Usedom Süd in 17406 Usedom, Markt 7 während der Dienststunden im Bauamt eingesehen werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach ß 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert.

3. Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Entwurfes

In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt und im Text (Teil B) durch Festsetzungen konkret definiert.

In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutert.

Durch die Planungsziele der 1. Änderung die Grundzüge des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 18 nicht wesentlich berühren. In dem Plangebiet war in dem ursprünglichen Bebauungsplan eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen. Hier sollen altersgerechte Wohnungen gebaut und damit das Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 18 zu generationsübergreifendem Wohnen vervollständigt werden. Dazu müssen werden Festsetzungen getroffen werden, die eine zusammenhängende pflegegerechte Bebauung für altersgerechtes Wohnen in Verbindung mit Service- und Gemeinschaftseinrichtungen ermöglichen.

Die Errichtung von Ferienwohnungen ist ausgeschlossen.

Die 1. Änderung die Grundzüge des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 18 wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 bzw. ein Umweltbericht nach § 2a BauGB sind demnach nicht erforderlich. Dennoch sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftsplanung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Dies erfolgt in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag.

Die Begründung einschließlich umweltfachlichem Teil mit Landschaftspflegerischem Fachbeitrag beinhaltet folgende Arten umweltbezogener Informationen:

1.

Auswirkungen auf den Menschen

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes 18 bleibt die Art der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) bestehen. Es ergibt sich keine zusätzlicher Schutzbedürftigkeit, die über die im B-Plan Nr. 18 bereits berücksichtigte hinausgeht. Als Lärmquellen bleiben jedoch weiterhin die Bundesstraße und die Bahnlinie zu beachten. Aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen oder -wänden können nicht umgesetzt werden und sind aus städtebaulicher Sicht unverhältnismäßig. Dementsprechend haben die Festsetzungen des Ursprungsplanes zum Immissionsschutz weiterhin ihre Gültigkeit und werden unverändert übernommen. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden über die Festsetzungen zur Grundrissgestaltung, zum Lärmschutz, zur Raumbelüftung Räume und zu Außenwohnbereichen gewährleistet.

2.

Fauna und Artenschutz

Maßnahmen gem. § 44 BNAtSchG zum Schutz von Eidechsen und Vögeln wurden bereits vor dem Eingriff im Zusammenhang mit dem Ursprungsplan abgeschlossen. Auswirkungen auf die Fledermauspopulationen sind nicht zu erwarten

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Brutvögeln oder Fledermäusen während der Bauphase wurde ein Hinweis in die Planzeichnung aufgenommen. Zum Schutz von nachtaktiven Tierarten wird entsprechende Beleuchtung empfohlen.

3.

Pflanzen und Biotope

Für den ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 18 erfolgte eine Bestandsaufnahme, die überprüft und bestätigt wurde. Kompensationserfordernisse für die Beseitigung der Vegetationsstrukturen im jetzigen B-Plan-Verfahren sind nicht erkennbar, da der Vegetationsverlust Im Zusammenhang mit dem Ursprungsland bereits vollständig kompensiert wurde.

Im Geltungsbereich kommen keine gemäß § 20 NatSchAG M-V geschützten Biotope vor.

4.

Biologische Vielfalt

Im Zuge der natürlichen Sukzession haben sich ruderale Hochstaudenflure entwickelt, die für eine höhere biologische Vielfalt stehen. Die Verwendung entsprechender Arten ist in der Planzeichnung festgesetzt und wirkt sich positiv auf die biologische Vielfalt aus.

5.

Naturschutzrechtliche Schutzgebiete

Keine Betroffenheit

6.

Geologie / Boden / Fläche und Wasser

Für das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren Nr. 18 liegt ein Geotechnischer Bericht vor. Altlastenverdachtsflächen oder geschützte Geotope sind nicht bekannt.

Durch die Erhöhung der Versiegelung von Flächen im Verhältnis zum Ursprungsplan werden zusätzliche Kompensationsmaßnahmen notwendig, die überwiegend außerhalb des Plangebietes über ein Ökokonto abgegolten werden.

Eine spezifische Gefährdung des Grundwassers aufgrund des Änderungsbestrebens ist nicht abzusehen. Die Versickerungsfähigkeit für des Regenwassers ist sehr gut.

7.

Lufthygiene und Klima

Eine Überschreitung von Grenzwerten für Luftschadstoffe wird ausgeschlossen.

Die geplante Neubebauung wird die klimatischen Verhältnisse im Plangebiet nicht wesentlich verändern. Das Vorhaben weist keine Anfälligkeiten gegenüber den Folgen des Klimawandels auf.

8.

Orts- und Landschaftsbild

Die geplante Bebauung fügt sich in die bestehende Topographie und die Höhenlage der Umgebungsbebauung ein. Es ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild.

9.

Kultur- und sonstige Sachgüter

Keine Betroffenheit

4. Zugrunde liegende Unterlagen

Die Begründung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ mit Umweltfachlichem Teil nimmt Bezug auf die rechtskräftige Satzung der Gemeinde Ückeritz über den Bebauungsplan Nr. 18 für das „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ mit Begründung und Umweltbericht sowie folgenden dieser zugrunde liegenden Fachbeiträge und Gutachten:

  • faunistische Bestanderfassung (Kompetenzzentrum Naturschutz und Umweltbeobachtung Greifswald, Herr Berg, 2014)
  • Schalltechnisches Gutachten (KOHLEN & WENDTLAND Applikationszentrum Akustik Ingenieurbüro für Lärmbekämpfung und Schallschutz Rostock, 2018)
  • Geotechnischer Bericht zum Bebauungsplan Nr. 18.
5. Ortsübliche Bekanntmachung

Der Beschluss wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt. Die zur Auslegung bestimmten Entwurfsunterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch im Internet im Bau- und Planungsportal M-V und unter der Adresse: http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen„ der Gemeinde Ückeritz zur Information, Einsichtnahme und Abruf (Download) bereit.

Diese Bekanntmachung ist ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung im Usedomer Amtsblatt auch im Internet unter der Adresse: http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“ Gemeinde Ückeritz abrufbar.

Biedenweg
Bürgermeister