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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 1/2026
Vereine und Verbände
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Interesse für das Ehrenamt

Die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale sind steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandspauschalen für ehrenamtliches Engagement. Das bedeutet, dass eine gemeinnützige Körperschaft diese Pauschalen ausbezahlen kann, ohne dass hierfür Steuern oder sonstige Abgaben bezahlt werden müssen. Die Ehrenamtlichen erhalten also genau den Betrag, den der Verein bezahlt (keine Brutto- Netto-Differenzen). Die gesetzlichen Regelungen hierfür finden sich in § 3 Nr. 26 bzw. Nr. 26a EStG.

Die Ehrenamtspauschale kann in Höhe von maximal € 840 pro Jahr für sämtliche Aufgaben im Rahmen des Ehrenamts gewährt werden.

Wir berechnen den Stundenlohn, indem wir den Betrag, den Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten, durch die Anzahl an geleisteten Stunden teilen. Erhalten Sie nach Höchstbetrag 70 Euro pro Monat (bei 12 Monaten Ehrenamt) und arbeiten dafür 12 Stunden, haben Sie einen Stundenlohn von rund 5,83 Euro.

Aufgaben:
  • Unterstützung des Museumsbetriebes bei Führungen durch die Ausstellung
  • Museumspädagogik
  • Begrüßung und Information der Museumsgäste
  • Digitalisierung der Museumsbestände
  • Pflege des Gartens und der Museumsbestände
Wir bieten:

Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem modernen Museum. Teilnahme an aktuellen Ausstellungen sowie Bereicherung durch Gespräche und fachkundige Kunstbetrachtung. Einmal im Jahr findet zur Würdigung des Ehrenamtes ein Museumsfest statt.

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