Amt Usedom-Süd
Der Amtsvorsteher
Markt 7
17406 Usedom
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung (StrWG-MV) wird die im Bebauungsplan Nr. 8 „Wohngebiet im Park Krienke“ der Gemeinde Rankwitz (im Lageplan gelb unterlegt) führende Straße mit der katasteramtlichen Bezeichnung
Gemarkung Krienke, Flur 2, Flurstücke 87/17 und 87/20
mit sofortiger Wirkung als öffentliche Straße gewidmet.
Die o.g. öffentliche Straße wird gemäß § 3 Ziff. 3a StrWG-MV nach ihrer Verkehrsbedeutung als Ortsstraße eingruppiert.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rankwitz.
Es erfolgt keine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten.
Die Straße wird im amtlichen Straßenverzeichnis der Gemeinde Rankwitz mit der Lagebezeichnung „Dorfstraße“ geführt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz hat auf ihrer Sitzung am 28.08.2023 mit Beschluss-Nr. GVRa-0501/23 die Widmung der o.g. Flächen für den öffentlichen Verkehr beschlossen.
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben bei dem Amtsvorsteher des Amtes Usedom-Süd, Markt 7 in 17406 Usedom.
Usedom, den 14. 09. 2023