Der Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt der Gemeinde Seebad Zempin schreibt die Pacht einer Imbissfläche am Zempiner Kurplatz aus.
Standplatz für eine mobile Imbisseinrichtung am Zempiner Kurplatz von April bis Oktober 2025 zu verpachten - optional inklusive Imbisswagen
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Die zu verpachtende Fläche befindet sich am Zempiner Kurplatz mit dem Hauptzugang zum Strand sowie in direkter Nähe zur Kurbühne. Ein öffentliches WC ist direkt gegenüber der Standfläche gelegen. Eine weitere, feste gastronomische Einrichtung befindet sich auf dem Kurplatz.
Die Grundfläche für die Aufstellung eines mobilen Verkaufsimbisses/Containers (wird durch den Pächter gestellt/optional steht ein Imbisswagen zusätzlich zur Miete zur Verfügung) inkl. evtl. Abstellgebäudes/Lager Außenterrasse und PKW-Stellplatz beträgt 150 qm. Die nutzbare Fläche kann, je nach noch erforderlicher Baugenehmigung, abweichen.
Die Versorgung mit Gas, Strom und Wasser sowie die fachgerechte Entsorgung von Abwasser und Fette/Öle ist eigenverantwortlich zu organisieren.
Wichtig! Vor Inbetriebnahme ist eine Baugenehmigung einzuholen (mit Unterstützung der Gemeinde Zempin).
Bei Interesse besteht alternativ die Möglichkeit, gemäß B-Plan eine dauerhafte, feste Einrichtung zu bauen.
| 2. | Einzureichende Unterlagen | |
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| • | Firmenprofil, Organisationsform, Kontaktperson |
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| • | Gewerbeanmeldung (spätestens bei Erteilung des Zuschlages) |
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| • | Darstellung der Imbisseinrichtung sowie des Angebotes |
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| • | Nebenangebote |
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| • | Referenzen |
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| • | Angebotspreis als Jahrespacht (netto) |
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| Das Mindestgebot für die Pacht der Standfläche/Nutzfläche beträgt 7.500,00 € netto (ohne Miete Imbisswagen) als Jahrespacht. |
Die Gemeinde Zempin behält sich vor, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Fremdenverkehrsamt Zempin
Fischerstr. 1 • 17459 Zempin
k.kulz@seebad-zempin.de
Tel. +49 (0) 38377 42162
Fax +49 (0) 38377 42415
3. | Form der Beteiligung und der Kommunikation |
Die Bewerbung ist in schriftlicher oder elektronischer Form zugelassen.
Die Bewerbung und die geforderten Unterlagen sind entweder in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung oder per E-Mail mit folgendem Betreff „Ausschreibung einer Pachtfläche für eine Imbisseinrichtung“ bis zum 30.10.2024 um 15:00 Uhr bei der unten genannten Stelle einzureichen.
4. | Auswahlverfahren |
Die Gemeinde Zempin erwartet nur Bewerbungen geeigneter und leistungsfähiger Unternehmen. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
| • | Referenzen/Erfahrungen (10 %) |
| • | Qualifikationen (10 %) |
| • | Qualität der Imbisseinrichtung & der Ausstattung (25 %) |
| • | Qualität & Vielfalt des Angebotes (25 %) |
| • | Angebotspreis (30 %) |
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Der Eigenbetrieb behält sich vor, bei Vorliegen besonderer Gründe in der Person des Bewerbers, vom Höchstbieterprinzip abzuweichen. Hierbei kommen insbesondere Zweifel an der Qualität, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters in Betracht. Die Gemeinde Zempin behält sich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass dadurch Ansprüche potenzieller Bewerber und Bewerberinnen geltend gemacht werden können. Die Kosten für die Teilnahme am Verfahren werden nicht erstattet.
Der Zuschlag wird bis zum 15.11.2024 durch Beschlussfassung erteilt. Die Bieter werden im Nachgang formlos benachrichtigt.
5. | Kontakt |
| Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt Gemeinde Seebad Zempin Fischerstr. 1 17459 Zempin | Kristin Kulz Telefon 038377 42162 Fax 038377 42415 E-Mail: k.kulz@seebad-zempin.de |