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Der Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt schreibt im Namen der Gemeinde Seebad Zempin für den Saisonzeitraum vom 01.05. bis 30.09. der Jahre 2025 bis 2029 die Reinigung des Zempiner Strandes mit folgenden Kriterien aus:
Der Strandabschnitt erstreckt sich vom FKK-Strand aus Richtung Koserow kommend (ca. 400 m vom Strandabgang 7B rechts in Richtung Koserow) bis einschließlich Hunde- und FKK-Strand am Ortsende in Richtung Zinnowitz. Die Betriebsflächen der Fischer sind nicht Bestandteil.
Vertragsdauer 01.05.2025 bis 30.09.2029 als Fünf-Jahresvertrag.
| Vorsaison (01.05. - 15.06.) | |
| • | zu Beginn: 1 Grundreinigung des Strandes |
| • | Montag & Freitag Ausharken des Strandes und Beseitigung des Unrats |
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| Hauptsaison (16.06. - 31.08.) | |
| • | Montag, Mittwoch & Freitag Ausharken des Strandes und Beseitigen des Unrats |
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| Nachsaison (01.09. - 30.09.) | |
| • | Montag & Freitag Ausharken des Strandes und Beseitigung des Unrats |
Zusätzliche Sonderleistungen wie Entsorgungen, Anschieben der Strandaufgänge, etc. werden gesondert mit dem Auftraggeber abgestimmt und abgerechnet.
Die Reinigungen sollen bis 08.00 Uhr abgeschlossen sein.
Das Beseitigen von Seegras, illegaler Feuerstellen und Chemikalien sind Bedarfsleistungen und bedürfen einer gesonderten Auftragserteilung und Abrechnung.
Die Zahlung erfolgt monatlich nach Rechnungslegung.
Eigenständiges Einholen der Sondernutzung des Strandes im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit beim StALU-Mecklenburg-Vorpommern.
| 2. | Einzureichende Unterlagen | |
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| • | Firmenprofil, Organisationsform, Kontaktperson |
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| • | Nachweis der gewerblichen und finanziellen Voraussetzungen und Leistungsfähigkeit, Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (spätestens bei Erteilung des Zuschlages) |
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| • | Referenzen |
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| • | in der Angebotssumme sind die Einzelkosten für eine Gesamtreinigung des Strandes (Ausharken), sowie der Stundensatz pro gesonderte Arbeitsstunde darzustellen. |
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| • | Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. |
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| • | Die Gemeinde Zempin behält sich vor, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen zu fordern. |
3. | Form der Beteiligung und der Kommunikation |
Die Bewerbung ist in schriftlicher oder elektronischer Form zugelassen.
Die Bewerbung und die geforderten Unterlagen sind entweder in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung oder per E-Mail mit folgendem Betreff „Ausschreibung Strandreinigung Zempin 2025 - 2029“ bis zum 30.10.2024 um 15:00 Uhr bei der unten genannten Stelle einzureichen.
4. | Auswahlverfahren |
Die Gemeinde Zempin erwartet nur Bewerbungen geeigneter und leistungsfähiger Unternehmen.
Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
| • | Referenzen/Erfahrungen (20 %) |
| • | Qualifikationen (20 %) |
| • | Qualität & Ausstattung der technischen Mittel/Maschinen (25 %) |
| • | Angebotspreis (35 %) |
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Der Eigenbetrieb behält sich vor, bei Vorliegen besonderer Gründe in der Person des Bewerbers, vom Niedrigstbieterprinzip abzuweichen. Hierbei kommen insbesondere Zweifel an der Qualität, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters in Betracht. Die Gemeinde Zempin behält sich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass dadurch Ansprüche potenzieller Bewerber und Bewerberinnen geltend gemacht werden können. Die Kosten für die Teilnahme am Verfahren werden nicht erstattet.
Der Zuschlag wird bis zum 15.11.2024 durch Beschlussfassung erteilt. Die Bieter werden im Nachgang formlos benachrichtigt.
5. | Kontakt |
| Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt Gemeinde Seebad Zempin Fischerstr. 1 17459 Zempin | Kristin Kulz Telefon 038377 42162 Fax 038377 42415 E-Mail: k.kulz@seebad-zempin.de |