Vermessungsstelle
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Kataster- und Vermessungsamt
Mühlenstraße 18 c
17389 Anklam
| Unser Zeichen | 62.3A-202301021 |
| Gemeinde | Rankwitz |
| Lage | Ballitz |
| Gemarkung | Reestow |
| Flur | 1 |
| Flurstück | 62, 64, 113/1 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Rankwitz, Reestow, 1, 114
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 Geo-VermG M-V)
Landkreis Vorpommern-Greifswald,
Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam
während der Geschäftszeiten: 9:00 - 16:00 Uhr
vom 30.10.2024 bis zum 30.11.2024.
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
| Beginn am: | ...................... | (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt) |
| Ende am | ...................... | (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs) |
| …................................................ | ..................................... |
| Ort, Datum | Unterschrift |