Titel Logo
Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 10/2024
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zu baulichen Anlagen im Gemeindegebiet - genehmigungsfrei / genehmigungspflichtig

Aufgrund der Anhäufung an ordnungsbehördlichen Verfahren aufgrund von Verstößen gegen das Baurecht oder fehlender Baugenehmigungen folgende Hinweise:

Das Bauordnungsrecht regelt die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen- so gibt es die Landesbauordnung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommerns vor. Bauliche Anlagen sind weiterhin Aufschüttungen, Lager- und Abstellplätze, Sport- und Spielflächen, Werbeanlagen etc.

Hier unterscheiden sich genehmigungspflichtige - und genehmigungsfreie bauliche Anlagen.

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung, es sei denn, es handelt sich um verfahrensfreie Vorhaben nach § 61 LBauO M-V.

Zu den häufigsten ordnungsbehördlichen Verfahren zählen Anbauten, Carports oder Schuppen/Gartenhäuser.

Verfahrensfrei sind hier

Schuppen/ Gartenhäuser

bis 10 m² (freistehend)

Carports/ überdachte Stellplätze

bis 30 m² (freistehend)

Anbauten an Wohn- oder Nebengebäude sind grundsätzlich genehmigungspflichtig- bspw. ein Wintergarten.

Die vorgenannten Anwendungsbeispiele beziehen sich auf bauliche Anlagen innerhalb einer örtlichen Klarstellungssatzung. Bauliche anlagen im Außenbereich bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung.

Zusätzlich zu den Klarstellungssatzung, findet im Gemeindegebiet Rankwitz die Gestaltungssatzung Anwendung.

Die örtlichen Vorschriften sowie die Landesbauordnung M-V sind auf der Internetseite oder in den Räumlichkeiten des Bauamtes im Amt Usedom-Süd einsehbar. Das Bauamt steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Mit diesem Schreiben wird jedem Anwohner der Hinweis auf bauordnungsrechtliche Vorschriften gegeben! Es wird weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, mögliche, nicht genehmigte bauliche Anlagen auf dem eigenen Grundstück per Antragstellung zu regulieren.

Die Gemeinde behält sich vor, weitere Verstöße zu melden und die Durchsetzung über die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald anzuordnen.

Amt Usedom-Süd
Fachdienst Bau