Geltungsbereich
Für das im beiliegenden Luftbild gekennzeichnete Gebiet der
| Gemarkung | Ückeritz |
| Flur | 2 |
| Flurstücke | 276/3, 275/4, 274/3, 273/9, 272/1, 283 tlw., 28/27, 29/2, 29/1, 34/3 |
| Fläche | ca. 0,3 ha |
beschließt die Gemeinde Ückeritz die Aufstellung der 1. Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 15 „Altersgerechtes Wohnen an der Feldstraße“ in der Gemeinde Ückeritz.
Das Plangebiet befindet sich im Ortskern des Ortes Ückeritz, südlich der B111. Nördlich des Ergänzungsbereiches befindet sich die Wohnanlage für Altersgerechtes Wohnen. Weiter umliegend findet man eine allgemeine Wohnbebauung vor.
Anlass, Ziel und Zweck der Planaufstellung
Geplant ist die Schaffung weiterer seniorengerechter Wohneinheiten. Hiermit soll die stetige Nachfrage an solchen Wohneinheiten nachgekommen werden.
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ückeritz in seiner Ursprungsfassung ist das Plangebiet als Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 BauNVO ausgewiesen. Die Zielsetzungen stimmen mit der gesamtgemeindlichen Planung überein. Der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden.
Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.
Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu erarbeiten.
Mögliche Kompensationsmaßnahmen werden im Zuge des Planverfahrens ermittelt.
Die Vorhabenträgerin trägt alle im Zusammenhang mit dem Planverfahren entstehenden Kosten.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.