| Vermessungsobjekt: * | |
| Gemeinde: | Mellenthin |
| Gemarkung: | Morgenitz |
| Flur: | 1 |
| Flurstück(e): | 98 |
| Lagebezeichnung: | Dewichower Straße 11 |
*Vermessungsobjekte sind die Flurstücke, für die eine Amtshandlung nach dem GeoVermG M-V beantragt oder von Amts wegen durchgeführt wird.
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird im Rahmen eines Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahrens gemaß § 31 Absatz: des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBI. M-V S. 193, 204) geändert worden ist,
am 15.10.2025 um 09:00 Uhr
- Treffpunkt: Morgenitz, Dewichower Straße 11 -
ein Grenztermin abgehalten, der hiermit den Eigentümern der folgenden Flurstücke mitgeteilt wird, da die Adressen nicht ermittelbar sind:
Gemeinde Mellenthin, Gemarkung Morgenitz, Flur 1, Flurstück 97
In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der(des) Venwaltungsakte(s) die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorgesehenen Grenzfeststellung und/oder zur Abmarkung der Grenzpunkte, ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unterlassung von Abmarkungen zu außern, soweit Ihr Grundstück davon betroffen ist.
Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
| 1. | Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durchgeführt werden. |
| Für diesen Fall wird Ihnen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben. |
| 2. | Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entstehenden Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet. |
| Beginn am:................... | (z. B, Tag des Aushangs, der Veröffentlichung im Amtsblatt oder auf der Website der Kommune) |
| Ende am: 16.10.25 | (z. B. Tag der Beendigung der Veröffentlichung) |