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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: 41 K 60/24

Greifswald. 04.09.2025

Amtsgericht Greifswald

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Objektbeschreibung/Lage ( Angabe d. Sachverständigen):

Das Grundstück befindet sich in Zempin, im Küstenwald, in unmittelbarer Nähe zur Ostseeküste und ist nur über einen privaten Waldweg erreichbar. Es ist mit einem freistehenden, eingeschossigen Wochenendhaus (Baujahr 1962, teilunterkellert, Wohnfläche ca. 64qm) bebaut.

Das Gebäude weist einen einfachen baulichen Zustand auf. Zu aktuellen Schäden/Mängeln kann aufgrund fehlender Besichtigung keine Aussage getroffen werden.

Verkehrswert:

140.000.00 €

Weitere Informationen unter www.zvg.com

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:

Volksbank Vorpommern eG, Steinbeckerstraße 26, 17489 Greifswald, Tel. 03831 6161-3441

Der Versteigerungsvermerk ist am 11.12.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufnebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Knoll
Rechtspflegerin

Kurzexposé

Geschäfts-Nr. 41 K 60/24

Anschrift

17459 Seebad Zempin, Finkenweg 3

Bewertungsobjekt

Wohnhausgrundstück im Küstenwaldstreifen, bebaut mit einem Wochenendhaus (eingeschossig, teilunterkellert), errichtet als Holzstanderkonstruktion auf massivem Kellergeschoss

Baujahr

1962

Aufteilung

Wohnzimmer, zwei Schlafzimmer und Küche im Erdgeschoss; Bad, Mehrzweckraum und Abstellraum im Kellergeschoss

baulicher Zustand/Mängel

nicht besichtigt, keine Kenntnisse zum aktuellen Zustand, vermutlich nur einfacher baulicher Zustand

Gebäude- und Ausbaustandard

einfach

Grundstücksgröße

1.998 m

Wohnfläche

ca 62 m2

Ertrags-/Nutzungssituation

nicht bekannt

innerörtliche Lagequalität

gute Wohnlage

Erschließung

eigener Stromanschluss, Wasseranschluss über Nachbargrundstück (eigene Leitung nicht frostsicher verlegt), cigene Sammelgrube auf dem Grundstück

Besonderheiten

-

Objekt konnte nicht besichtigt werden, Grundstück wurde nicht betreten, Bebauung nicht einsehbar, vorhandene Kenntnisse zur Bebauung und Erschließung stammen aus früherer Bewertung (November 2003)

-

planungsrechtliche Außenbereich (§ 35 BauGB)

-

ohne öffentliche Zuwegung (innergebietliche Erschließungsstraße im Eigentum eines Siedlervereins)

Verkehrswert/Marktwert (lastenfrei unbelastet)

zum Stichtag 03.04.2025:

140.000 € (entspricht rd. 2.188 € pro m2 Wohnfläche)