| Amtsgericht | Greifswald |
| Grundbuch von | Rankwitz |
| Grundbuchblatt | 370 |
| Gemarkung | Warthe |
| Flur | 1 |
| Flurstücke | 7/17 mit 1.223 m² |
Lage des Grundstückes
| Ort und Einwohnerzahl: | Warthe ist ein Ortsteil der Gemeinde Rankwitz und liegt im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Lieper Winkel auf der Insel Usedom. Die Gemeinde Rankwitz mit ihren 8 Ortsteilen hat ca. 736 Einwohner (Stichtag 20.06.2023) und wird vom Amt Usedom-Süd mit Sitz in der Stadt Usedom verwaltet. | |
| Verkehrslage: | etwas abseits gelegen; | |
| Entfernungen | - | Bundesstraße B 110: ca. 12 km |
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| - | Autobahn A20: ca. 80 km |
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| - | Bushaltestelle im Ort |
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| - | Bundesbahn; Bahnhof Anklam: ca. 39 km |
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| - | Nächste Stadt: Usedom; ca. 16 km mit Einkaufsmöglichkeiten in ausreichendem Umfang; Grundschule; Arztpraxen; Kindereinrichtung; Regionalschule in Ahlbeck, |
| Lage im Ort: | südlicher Ortsrand | |
| Straße: | Anliegerweg | |
| Grundstückslage: | Einzellage | |
| Umgebung: | eingeschossige Wohnhausbebauung mit ländlich geprägter Nebenbebauung, Dorfteich, landwirtschaftliche Nutz- und Brachflächen | |
| Merkmale: |
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| Beschaffenheit | weitestgehend ebenes Gelände, augenscheinlich tragfähiger Baugrund | |
| Abmessungen | trapezförmig geschnitten, ca. 35 m * 30 m | |
| Störeinflüsse | keine außergewöhnlichen Beeinträchtigungen erkennbar | |
| Erschließung: | ||
| Straßenzustand | mangelhaft; unbefestigter Sandweg | |
| Versorgung | Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung | |
| Strom | Anschluss an das öffentliche Netz über Erdkabel | |
| Entsorgung | keine öffentliche Abwasserentsorgung; eigene Kleinkläranlage auf dem Grundstück, um 2000 erneuert | |
Art der Bebauung und Nutzung
| Allgemeines: | Das Grundstück ist bebaut mit einem freistehenden Wohngebäude (leerstehend/ ungenutzt) mit Anbau/Schuppen. In Teilbereichen (Fassade, Dach, Fenster) um 2000/2001 modernisiert und instandgesetzt | |
| Baurecht: | Die Gemeinde Rankwitz verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Die Fläche ist als Fläche der Landwirtschaft dargestellt und liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch. | |
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| Das Grundstück ist dem Außenbereich zuzuordnen. (§ 35 BauGB) | |
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| Die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Vorhaben „Errichtung eines Wohngebäudes und einer Garage oder Carport“ wurde per Bescheid des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 19.10.2020 zur Bauvoranfrage mitgeteilt. | |
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| Enthalten sind bauplanungsrechtliche, bauordnungsrechtlich, naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Hinweise. Die Verlängerung wurde beantragt. Der Vorbescheid kann auf Nachfrage eingesehen werden. | |
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| Die bis zum 16.11.2023 befristete artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung mit Auflagen des Landkreises Vorpommern-Greifswald, im Rahmen der Abbrucharbeiten an den Gebäuden, Ruhestätten von Fledermäusen zu beseitigen, liegt vor. Die Auflagen, insbesondere zur Bauzeitenregelung, | |
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| Besiedlungsausschluss gehen auf den Käufer über und werden in den Kaufvertrag aufgenommen. Auf Nachfrage werden weitere Auskünfte erteilt. Die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung wurde beantragt. | |
| Denkmalschutz: | Die auf dem Grundstück vorhandene Bebauung ist nicht Bestandteil der Denkmalliste des Landkreises VG und kein Denkmal im Sinne der §§2 ff. des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V) | |
| Baujahr/ Ursprungsjahr: | nicht bekannt; vermutlich vor 1945 errichtet. | |
| Schäden/ Mängel: | - | Nässeschäden im Sockelbereich durch aufsteigende Feuchtigkeit aufgrund mangelhafter bzw. fehlender Gebäudeisolierung |
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| - | Putzschäden an der Decke des Bades |
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| - | Nässeschäden im Dachbereich des Eingangsvorbaus |
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| - | Holzschädlingsbefall der Dachkonstruktion (vermutlich überwiegend Altbefall, Konstruktion im Rahmen der Erneuerung der Eindeckung umfänglich verstärkt) |
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| - | Gesamter Innenausbau mangelhaft (sanitäre Anlagen, Installationsleitung, Wärmeversorgung usw.) und wirtschaftlich überaltert |
| Energetischer Zustand | Energieausweis gem. §§ 16 ff. Energieeinsparungsverordnung (EnEV) liegt nicht vor; nach Einschätzung des Gutachters kein zeitgemäßer Zustand | |
| Zustand | unzureichend, für nachhaltige Nutzung gesamter Innenausbau modernisierungs- und instandsetzungsbedürftig | |
Nebenbebauung
Zur weiteren Bebauung auf dem Grundstück gehört ein Schuppenkomplex mit Überdachung, errichtet als einfache Ständerkonstruktion (tlw. unter Verwendung von Asbestplatten). Der bauliche Zustand ist mangelhaft. Der Gebäudekomplex ist abbruchreif.
| Besichtigungstermin: | nach telefonischer Abstimmung |
| Anlage: | Fotos Außenansicht |
Weitergehende Fragen beantworten wir Ihnen gern unter der Rufnummer 038372/75066; FAX: 038372/75075 und info@amtusedom.de
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