Anhang -
Der nachstehend bezeichnete Grundbesitz, für den bisher kein Grundbuchblatt angelegt ist, soll nunmehr in das Grundbuch eingetragen werden:
Gemarkung Usedom, Flur 6, Flurstücke 404/3, 404/4, 404/5, 404/6 und 404/7
| Wirtschaftsart: | Verkehrsfläche |
| Lage: | Bäderstraße |
| Größe: | 471 qm (34 qm, 9 qm, 16 qm und 1 qm) |
Als Eigentümer soll eingetragen werden:
(Witwe) Ackerbürger Joachim Grewe bzw. d. unbekannte Erben.
Grund: | Antrag des gesetzlichen Vertreters |
Aufgrund der §§ 116 bis 125 der Grundbuchordnung wird hiermit auf die bevorstehende Anlegung des Grundbuchblattes hingewiesen.
Alle Personen, die Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlegung geltend machen können oder die beschränkte dingliche Rechte an dem vorbezeichneten Grundbesitz oder sonstige Eigentumsbeschränkungen für sich in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bis spätestens 30.11.2023 bei dem Grundbuchamt anzumelden.
Die Ansprüche müssen entweder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt vom Eigentümer stammt, nachgewiesen werden oder vom Eigentümer anerkannt worden sein, wenn sie bei der Anlegung des Grundbuchblattes zur Eintragung gelangen sollen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird das Grundbuchblatt ohne Berücksichtigung etwa bestehender Rechte angelegt werden.
Amtsgericht Greifswald
Postfach 33 48
17463 Greifswald
05.10.2023