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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 11/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bek. FVA Zempin Ausschreibung WC Reinigung 2023

Seebad Zempin, 01. November 2023

Öffentliche Ausschreibung einer Dienstleistung

Reinigung von öffentlichen Toilettenanlagen des Seebades Zempin/Insel Usedom

1. Auftraggeber

Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt

Gemeinde Seebad Zempin

Fischerstr. 1

17459 Zempin

2. Kontakt

Kristin Kulz

Telefon 038377 42162

Fax 038377 42415

E-Mail: k.kulz@seebad-zempin.de

3. Bezeichnung der Leistung

Reinigung der öffentlichen Toiletten

Standort A:

WC Bahnhof: 1 Universal WC (ganzjährig geöffnet)

Standort B:

WC Parkplatz Waldstr.: 1 Universal-WC (ganzjährig), (Öffnungszeiten Juli & August: bis mind. 22.00 Uhr)

Standort C:

WC Kurplatz: 5 Damen-WCs, 3 Herren-WCs, (April bis Oktober), 1 Behinderten-WC (ganzjährig)

(bes. Öffnungszeiten bei Veranstaltungen gem. Veranstaltungskalender des Fremdenverkehrsamtes)

WC Bühne Kurplatz/ Umkleideräume: 2 WCs – (Mai – Anfang Oktober)

WC Rettungsschwimmer: 1 WC (Mitte Mai bis Mitte September)

Standort D:

WC Strandstr./Strandaufgang 7I-J: 2 Damen WCs, 1 Herren-WC, 1 Behinderten-WC (April –Oktober)

Standort E:

WC Seestr./Möwenweg./Strandaufgang 7 C: 1 Damen-WC, 1 Herren-WC, 1 Behinderten-WC (ganzjährig)

Standort F:

WC bei „Uns olle Schaul“/ehem. Schulhof, Fischerstr. 11: 1 Damen-WC, 1 Herren-WC, 1 Behinderten-WC (April-Oktober)

siehe Anlage

4. Bewerbungsfrist endet

am 30. November 2023, 12:00 Uhr

5. Form der Beteiligung und der Kommunikation

Die Bewerbung ist in schriftlicher oder elektronischer Form zugelassen.

Die Bewerbung und die geforderten Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Öffentliche Ausschreibung einer Dienstleistung - Reinigung von öffentlichen Toilettenanlagen“ bis zum 30.11.2023 um 12:00 Uhr bei der unter Ziffer 1 genannten Stelle einzureichen.

Etwaige Fragen sind schriftlich oder per E-Mail an die unter Ziffer 1 bzw. 2 genannten Stellen zu richten.

6. Projektbeschreibung

Der Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt unterhält im Namen der Gemeinde Seebad Zempin im Gemeindegebiet mehrere öffentliche Toiletten. Die Vergabe zur Reinigung der Toiletten beläuft sich auf den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.

6.1 Anforderungen

a.

Die Toiletten sind im vereinbarten Zeitraum pünktlich zu öffnen und zu schließen. (Öffnungszeiten regulär 09:00 Uhr – 20:00 Uhr, Ausnahmen sind gekennzeichnet)

b.

Die Toiletten müssen sich jederzeit im sauberen Zustand befinden, die Reinigung erfolgt täglich, in den Monaten Juli/August z.T. 2x täglich (siehe Punkt 6.2)

c.

Zum Saisonbeginn und –ende erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber eine Grundreinigung

d.

Toilettenpapier, Handwaschseife, Müllsäcke und Papierhandtücher werden vom Auftraggeber gestellt

e.

Sonstige Kosten wie Reinigungsmittel und dergleichen, welche zur Reinigung und Erhaltung des hygienischen Standards der Anlage benötigt werden, trägt der Auftragnehmer.

6.2 Reinigungen:

a.

alle Standorte 1x tägliche Reinigung,

b.

Standorte B, C, D, E: im Juli und August 2 x täglich

c.

Standort A, B, C, E ganzjährig geöffnet

d.

Standort D, F von April bis Oktober geöffnet

e.

WC Bühne / Umkleideräume 1 bis 2 x wöchentlich / 14-tägig

siehe Anlage

7. Einzureichende Unterlagen

Die Angebotsabgabe ist monatlich je WC Standort aufzuführen, ebenso der Einzelpreis für die WC- Reinigung (WC Bühne/Künstler & Rettungsschwimmer)

  • Firmenprofil, Organisationsform, Kontaktperson
  • Gewerbeanmeldung (spätestens bei Erteilung des Zuschlages)
  • Referenzen

Die Gemeinde Zempin behält sich vor, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen zu fordern.

8. Auswahlverfahren

Die Gemeinde Zempin erwartet nur Bewerbungen geeigneter und leistungsfähiger Unternehmen. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Referenzobjekte/Erfahrungen (15%)
  • Qualifikationen (15%)
  • Einhalten der Reinigungsintervalle und Schließzeiten (30%)
  • Angebotspreis (40%)

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Der Eigenbetrieb behält sich vor, bei Vorliegen besonderer Gründe in der Person des Bewerbers, vom Höchstbieterprinzip abzuweichen. Hierbei kommen insbesondere Zweifel an der Qualität, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters in Betracht. Die Gemeinde Zempin behält sich vor, das Verfahren jederzeit einzustellen, ohne dass dadurch Ansprüche potenzieller Bewerber und Bewerberinnen geltend gemacht werden können. Die Kosten für die Teilnahme am Verfahren werden nicht erstattet.

Der Zuschlag wird bis zum 22.12.2023 durch Beschlussfassung erteilt. Die Bieter werden im Nachgang formlos benachrichtigt.

Anlage

gez. Kulz
Leiterin Fremdenverkehrsamt