Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich in der Stadt Usedom. Der vorhandene Stadthafen von Usedom befindet sich östlich der historischen Ortslage, unmittelbar am nordwestlichen Ufer des Usedomer Sees. Die wasserseitige Zufahrt erfolgt über die Bundeswasserstraße ‚Kleines Haff‘.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 besteht aus einer Teilfläche des Flurstücks 1 (Gesamtgröße Flurstück: 83.175 m2), der Flur 15, Gemarkung Usedom.
Die Fläche der Planung beträgt ca. 4.300 m2.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom hat in der öffentlichen Sitzung am 16.10.2024 den Vorentwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 17 „schwimmende Ferienhäuser im Hafen Usedom“ für eine einer Teilfläche des Flurstücks 1, Flur 15, Gemarkung Usedom mit
| - | Planzeichnung (Teil A), |
| - | Text (Teil B) und |
| - | Begründung einschl. Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Umweltbericht, Natura 2000-Verträglichkeits-Vorprüfung DE 2050-404 ‚Süd Usedom‘, sowie Natura 2000-Verträglichkeits-Vorprüfung DE 2250-471 ‚Kleines Haff, Neuwarper See und Riether Werder‘ |
gebilligt. Ziel des Bebauungsplanes ist es, durch Ausweisung von insgesamt 14 Baugrenzen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung für entsprechende schwimmende Ferienhäuser zu schaffen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 "schwimmende Ferienhäuser im Hafen Usedom" der Stadt Usedom für eine Teilfläche aus Flurstück 1, Flur 15, Gemarkung Usedom mit
| - | Planzeichnung (Teil A), |
| - | Text (Teil B) und |
| - | Begründung einschl. Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Umweltbericht, Natura 2000-Verträglichkeits-Vorprüfung DE 2050-404 ‚Süd Usedom‘, sowie Natura 2000-Verträglichkeits-Vorprüfung DE 2250-471 ‚Kleines Haff, Neuwarper See und Riether Werder‘ |
liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
von Donnerstag, den 21.11.2024 bis Freitag, den 03.01.2025
(jeweils einschließlich)
im Bauamt des Amtes Usedom Süd, in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 01.14 während folgender Zeiten
| montags bis mittwochs | von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und |
| donnerstags | von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und |
| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und |
| freitags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 17 "schwimmende Ferienhäuser im Hafen Usedom" der Stadt Usedom unberücksichtigt bleiben.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt „Usedom Süd“ in 17406 Usedom, Markt 07 im Bauamt eingesehen werden.
Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen im Internet unter der Adresse http://www. amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“, „Stadt Usedom“ ortsüblich bekanntgemacht worden.
Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.