Sind Sie Halter eines Hundes, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen.
Auf der Website des Amtes Usedom-Süd (www.amtusedom-sued.de) sind die Anmeldeformulare unter Bürgerservice > Formular / Anträge hinterlegt.