Die Gemeindevertretung Koserow hat in ihrer Sitzung am 29.09.2025 den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ in der Fassung von 06 - 2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs 1 BauGB beschlossen.
Der im Übersichtsplan gekennzeichnete Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 195 (teilweise) und 196/1 (teilweise) der Gemarkung Koserow, Flur 7, mit einer Gesamtfläche von ca. 3,0 ha.
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortseingang der Gemeinde Koserow an der Bundesstraße B 111.
Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 (blau gekennzeichnet) ohne Maßstab, Quelle GeoPortal.MV
Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
Der Bebauungsplan wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu erarbeiten.
Durch die geplante Bebauung und damit einhergehenden Versiegelungen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht. Im Rahmen Bebauungsplanaufstellung ist eine Bestandsaufnahme zu dokumentieren, eine Bilanzierung des zusätzlich zu erwartenden Eingriffes vorzunehmen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft nachzuweisen.
Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten ist gegebenenfalls ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planverfahren die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Plangebiet vorhandenen geschützten Arten.
Gemäß LWaldG MV gilt der überwiegende Teil des Geltungsbereiches als Wald. Im Planverfahren ist das Erfordernis der Waldumwandlung nach § 15 LWaldG zu prüfen.
Der südlich der Anliegerstraße Am Kieferhain befindliche Teil des Plangebiets reicht in das Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“ (LSG Nr. 82) hinein. Es ist daher gemäß den Forderungen der unteren Naturschutzbehörde ein Antrag auf Ausnahme vom Landschaftsschutz bzw. auf Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“ zu stellen.
Die Ausführungen dienen als Grundlage für die Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch die Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ in der Fassung von 06 - 2025 besteht aus:
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 09. Januar 2026 im Amtsgebäude des Amtes Usedom Süd, Markt 7, 17406 Usedom, zu den allgemein gültigen Öffnungszeiten.
Sie erhalten die Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über die Ziele und Zwecke der Planung. Hinweise und Anregungen können am Ort der Auslegung zur Niederschrift gebracht werden oder durch eine Stellungnahme, die an das Amt Usedom Süd, Fachdienst Bau zu richten ist, mitgeteilt werden.
Weiterhin können die Unterlagen auf der Internetseite des Amtes Usedom Süd unter http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link Bekanntmachungen bei der Gemeinde Koserow eingesehen werden.