Karte mit Darstellung des Plangebietes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow hat in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ der Gemeinde Ostseebad Koserow gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Siedlungsbereich der Gemeinde Ostseebad Koserow zwischen dem Kölpinseer Weg und der Hauptstraße nördlich des Kreisverkehrs der B 111. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 206/23 (anteilig), 207/17 (anteilig), 209, 210, 211, 212/3 (anteilig), 212/5 (anteilig), 212/6, 213/3 (anteilig), je Flur 7 und Flurstücke 140, 141/4 (anteilig), 143 (anteilig), je Flur 8 in der Gemarkung Koserow. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Karte markiert.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und dem Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und weiteren fachplanerischen Unterlagen werden in der Zeit vom
1. Dezember 2025 bis 9. Januar 2026
veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgt im Internet auf folgenden Seiten:
www.amtusedom.de – Ortsrecht - Gemeinde Koserow – Öffentliche Bekanntmachungen und
auf dem zentralen Internetportal des Landes www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
Zusätzlich können die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten:
| Montag: | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | nach Vereinbarung |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
in den Räumlichkeiten des Bauamtes des Amtes Usedom-Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, Zimmer 01.14, eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den auszulegenden Unterlagen für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ verfügbar:
>
| - | Umweltbericht (Stand Entwurf, 27.02.2025) mit: | |
| > | Aussagen zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden, sowie der Bestandsaufnahme und der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung zu folgenden Schutzgütern: |
| > | Schutzgut Tiere / Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, |
| > | Schutzgut Pflanzen, |
| > | Schutzgut Fläche, |
| > | Schutzgut Boden, |
| > | Schutzgut Wasser, |
| > | Schutzgut Luft / Klima, |
| > | Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild, |
| > | Schutzgut Biologische Vielfalt, |
| > | Schutzgut Biotoptypen, Biotope, |
| > | Schutzgebiete, Schutzgut Mensch und seine Gesundheit / Bevölkerung |
| > | und Kulturgüter / sonstige Sachgüter; |
| - | Ergebnisse der Kartierung inklusive Potenzialabschätzung zu Biotopschutz und artenschutzfachlicher Belange vom 08.09.2023) – Anlage zum Umweltbericht mit Aussagen zu: | |
| > | Schutzgut Biologische Vielfalt und |
| > | Schutzgut Biotoptypen, Biotope, Schutzgebiete; |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (15.10.2024) – Anlage zum Umweltbericht mit Aussagen zu: | |
| > | Schutzgut Biologische Vielfalt mit Prüfung zum Vorkommen europäisch geschützter Arten/Artengruppen im Plangebiet, zur zusammenfassenden artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse und zu Maßnahmen zur Konfliktvermeidung; |
| - | (Stellungnahme) Nachtrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 03.05.2023 mit Aussagen zu: | |
| > | zum speziellen Artenschutz, |
| > | zu gesetzlich geschützten Biotopen, einschließlich aller im Umweltbericht behandelter Schutzgüter; |
| - | Stellungnahme Forstamt Neu Pudagla vom 03.05.2023 mit Hinweisen zu: | |
| > | Wald und Waldabständen – alle im Umweltbericht behandelte Schutzgüter mit der Detaillierung „Wald“ betreffend; |
| Folgende Arten Informationen zu Verträglichkeit der Marktansiedlung, zu Lärmimmission und zur Verkehrssituation sind in den auszulegenden Unterlagen für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ verfügbar: | |
| - | cima-Bericht AwA Supermarkt Koserow (12.05.2023); | |
| - | cima-Stellungnahme (06.10.2023) mit ergänzenden Erläuterungen zum cima-Bericht AwA Supermarkt Koserow vom 12.05.2023; | |
| - | cima-Stellungnahme Atypik Supermarkt Koserow (26.09.2024) mit ergänzenden Erläuterungen zum cima-Bericht AwA Supermarkt Koserow vom 12.05.2023 und zur cima-Stellungnahme vom 06.10.2023; | |
| - | HL-Schalltechnische Untersuchung (11.07.2023) mit Aussagen zu: | |
| den zu erwartenden Schallimmissionen und deren Auswirkungen auf die Umgebung, sowie zu Maßnahmen zur wesentlichen Minderung dieser Auswirkungen; | |
| - | HL-Verkehrsuntersuchung (24.01.2024) mit Aussagen zur | |
| > | Verkehrssituation, vorhanden und geplant, im Bereich der Marktansiedlung |
| - | HL-Ergebnisdokumentation Supermarkt Koserow (01.08.2025) mit ergänzenden Aussagen zur Verkehrsuntersuchung; | |
| - | Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vom 13.12.2022; | |
| - | Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Koserow vom 30.08.2024; | |
| - | Gesamtstellungnahme des Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 27.04.2023 mit Aussagen zu: | |
| > | Bodendenkmal, |
| > | Lärmimmission, |
| > | Straßenverkehrsführung; |
| - | Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 20.04.2023 mit Aussagen zu: | |
| > | anlagenbezogenen Immissionsschutz; |
| - | Stellungnahme Wasser-und Bodenverband Insel Usedom Peenestrom vom 06.04.2023. | |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an info@amtusedom.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Zeitpunkt und Dauer der Veröffentlichung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.