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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren „Usedom II"

Gemäß § 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit §§ 63 LwAnpG und 149 Flurbereinigungsgesetz (FlubG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Usedom II" mit folgender Feststellung abgeschlossen:

  1. Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist bewirkt.
  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren

hätten berücksichtigt werden müssen.

Gründe:

Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Flurneuordnung berichtigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Sitz Stralsund oder dessen Außenstelle, Sitz Ueckermünde erhoben werden.