Vermessungsobjekt:
| Unser Zeichen | 62.3A-202500754 | Gemarkung | Gummlin |
| Gemeinde | Stolpe auf Usedom | Flur | 1 |
| Lage | an Ausbau | Flurstück | 218 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Stolpe auf Usedom, Gummlin, 1, 218
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 Geo-VermG M-V)
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam
während der Geschäftszeiten: 9:00 – 16:00 Uhr
vom 05.12.2025 bis zum 05.01.2026.
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der
Offenlegung Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17489
Greifswald erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die
Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
Beginn am: (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt)
Ende am: (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)
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| Ort, Datum | Unterschrift |