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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Garz über den Satzungsbeschluss Nr. GVGa-0196/23 vom 21.11.2023 über die Satzung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelten Inselträume“ mit örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbericht/Umweltprüfung in der Fassung vom 29.09.2023 sowie den Abwägungsbeschluss GVGa-0197/23 zur selben Planung in derselben Sitzung der Gemeinde Garz

Geltungsbereich

Das Plangebiet stellt den östlichen Abschnitt des Bebauungsplans Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ dar (s. Übersichtsplan).

Von der 5. Änderung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemarkung:

Garz

Flur:

7

Flurstücke:

3/9, 3/10, 3/11, 3/24, 3/23, 3/22, 3/21, 3/14, 3/15, 3/25, 3/26, 3/17, 3/18.

Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Angesichts der Planungsziele wurde der Plan im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird darauf abgestellt, dass der planerische Grundgedanke sowie das der Planung zugrunde liegende städtebauliche Leitbild erhalten bleiben. Die geänderten Festsetzungen beziehen sich auf eine abweichende Gebäudelänge bei größerem Grundstücksanteil entlang der Erschließung sowie die Zulässigkeit von Garagen und Carports. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 und von dem Umweltbericht nach § 2a abgesehen. (§ 13 Abs. 3 BauGB)

Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung Garz am 21.11.2023 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.

Aufgrund §§ 10, 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom i.d.F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie aufgrund LBauO M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S.1033), hat die Gemeindevertretung durch Beschlussfassung vom 21.11.2023 die Satzung über die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "Vitalwelt Inselträume" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbericht / Umweltprüfung, bestehend aus Textlichen Festsetzungen, Begründung und Übersichtsplan, erlassen.

Der Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Inselträume Vitalwelten“ der Gemeinde Garz wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Inselträume Vitalwelten“ der Gemeinde Garz tritt mit Ablauf des 13.12.2023 in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Inselträume Vitalwelten“ der Gemeinde Garz mit Textlichen Festsetzungen, Begründung und Übersichtsplan ab diesem Tag im Bauamt des Amtes Usedom-Süd in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 01.13, während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die Satzung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Inselträume Vitalwelten“ der Gemeinde Garz mit Textlichen Festsetzungen, Begründung und Übersichtsplan im Internet über die Homepage des Amtes Usedom Süd www.amtusedom.de unter der Rubrik Bekanntmachungen bei der Gemeinde Garz einzusehen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI.M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Krohn
Bürgermeister