Sehr geehrte Einwohnerinnen, Einwohner und Gäste,
Silvester steht vor der Tür und mit dem Jahreswechsel 2023/2024 werden auch wieder verschiedene Böller und Raketen gezündet. Dabei bittet das Bürgeramt darauf zu achten, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Ein Verstoß gegen dieses in § 23 der Sprengstoff-verordnung genannte Verbot kann mit einem Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden.
Weiterhin wird auf die Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung hingewiesen. Diese Pflicht ist in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden geregelt. Allgemein gilt jedoch, dass Schnee, der in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 08.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen ist. Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz, zu streuen. Der Einsatz von Streusalz ist nur in den Gemeinden Rankwitz, Mellenthin und in der Stadt Usedom unter Beachtung der Belange des Umweltschutzes erlaubt.