Grundsätzlich besteht innerhalb der im Zusammenhang bebauten Orte eine generelle Leinenpflicht.
Hundeleinen und -halsbänder müssen ausreichend fest sein und eine ununterbrochene Kontrolle des Führenden über die Bewegungen des Hundes gewährleisten.
Im übrigen Gebiet dürfen Hunde höchstens 50m unter Aufsicht einer Aufsichtsperson freilaufen gelassen werden.
Grundlage ist die Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Amtsbereich Usedom-Süd in der aktuellen Fassung (www.amtusedom-sued.de).