Titel Logo
Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen - Stellenausschreibung

Der Naturcampingplatz „Am Strand“ Ostseebad Ückeritz ist mit 750 Stellplätzen einer der größten Plätze der Insel Usedom. Pro Jahr übernachten hier ca. 35.000 Gäste, die Anzahl der Gästeübernachtungen pro Saison beträgt rund 200.000.

Der Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Ückeritz sucht zur Mitarbeit auf dem Naturcampingplatz „Am Strand“ für die Saison 2025

Mitarbeiter (m/w/d) für die Reinigung.

Ihre Tätigkeit umfasst die Reinigung der sanitären Anlagen und der Bungalows des Campingplatzes.

Voraussetzungen

-

idealerweise Berufserfahrung in der Gebäudereinigung

-

ein hohes Maß an Engagement und Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit auch an Wochenenden und Feiertagen

-

Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Selbstständigkeit

-

Serviceorientiertheit und Bewusstsein für Hygiene und Sauberkeit

-

freundliches, korrektes Auftreten sowie ein gepflegtes Erscheinungsbild

Die Einstellungen erfolgen zum 01.03.2025 und sind befristet bis zum

30.11.2025.

Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunden/Woche. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarif TVöD in der Entgeltgruppe E2.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 31.12.2024 an:

Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Ückeritz

Kurdirektorin

Corinna Schmidt

Bäderstr. 5, 17459 Ückeritz

oder per Mail an

info@ueckeritz.de

Bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen gilt zudem das Benachteiligungsverbot des Schwerbehindertenrechts in § 164 SGB IX, der diesen Personenkreis bei der Suche und Begründung eines Arbeitsverhältnisses unter besonderen Schutz stellt.

Die Kurverwaltung leistet keine Erstattung der mit der Bewerbung entstandenen Kosten. Die Rücksendung der Unterlagen ist nur möglich, wenn ein frankierter Rückumschlag beiliegt - ansonsten werden die Unterlagen drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.