Die Gemeinde hat die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin beschlossen. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loddin befindet sich gegenwärtig noch im Geltungsbereich der Verordnung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über das Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“ und muss über ein Änderungsverfahren ausgegliedert werden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Änderungsverfahrens für Flächen, die aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden sollen, ist die öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Entwurf der 45. Änderungsverordnung der Kreisverordnung des Landkreises Vorpommern Greifswald über das Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“ mit den dazugehörigen Karten, liegt entsprechend § 15 Abs. 1 und 2 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBI. M-V 2010 S. 66) in der Zeit
von Mittwoch den 18.12.2024 bis Freitag den 31.01.2025
während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| montags bis dienstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und |
| freitags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Während dieser Auslegungsfrist und noch 2 Wochen nach deren Ablauf können von Jedermann Bedenken und Anregungen zu den Planungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Amt Usedom Süd, Zimmer 01.14, Markt 7, in 17406 Usedom oder bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald, die Ellbogenstraße 2, 17389 Anklam, die die Rechtsverordnung erlässt, vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die zur Auslegung bestimmten Entwurfsunterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes gemäß auch im Internet unter der Adresse www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“, Gemeinde Loddin, zur Information, Einsichtnahme und zum Abruf (Download) bereit.
Diese Bekanntmachung ist ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung im Usedomer Amtsblatt, auch im Internet unter der Adresse: www.amtusedom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, Gemeinde Loddin, abrufbar.