Straßenbauamt Neustrelitz
Die Bundesrepublik Deutschland und Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Neustrelitz, Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz, beabsichtigt im Amtsbereich der Stadt Usedom zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die B 110 am Knotenpunkt mit der Swinemünder Str. / Bäderstraße eine LSA zu errichten incl. dem Ausbau der Nebenanlagen.
Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Ausbau werden im Bereich der Stadt Usedom folgende Vorarbeiten erforderlich:
| (x) | Vermessungsarbeiten |
| O | Kartierarbeiten im Gelände |
| O | Suchschachtungen zur Aufklärung der Leitungslage |
Es ist notwendig, diese Vorarbeiten im Untersuchungsgebiet zum Ausbau der B 110 OD Usedom ab dem 10.12.2024 bis zum 31.01.2025 auf den unten angeführten Grundstücken des Untersuchungsraumes durchzuführen.
Die Grundstücke folgender Gemarkungen können betroffen sein:
| - | Gemarkung Usedom |
Eine Karte des Untersuchungsraums ist als Anlage beigefügt.
Nach dem § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) haben die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.
Etwaige durch die o. g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.
Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, sich direkt mit den vor Ort tätigen Planungsbüros oder bei Detailfragen mit dem
Straßenbauamt Neustrelitz
Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz
Telefon: 03981/460-0
Telefax: 03981/460-190
E-Mail: sba-nz@sbv.mv-regierung.de
in Verbindung zu setzen.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.
Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Straßenbauamt Neustrelitz Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V)
Im Auftrag