Das Ergänzungsgebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Dargen.
Es umfasst Teilflächen der Flurstücke 57/1 und 60/1 in der Flur 1 der Gemarkung Dargen mit einer Gesamtfläche von rd. 2.142 m².
Das Ergänzungsgebiet wird im Norden durch das Grundstück der ehemaligen Bahnstrecke, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Westen durch Wohnbebauung begrenzt. Nach Süden schließen sich die Haupt- und Nebengebäude der zum Ergänzungsgebiet gehörigen Hoflage und die Schmiedestraße an.
Aufgrund des § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V, S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V S. 1033), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908), wird entsprechend Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Dargen vom 08.12.2022 die Satzung über die 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), erlassen.
Der Satzungsbeschluss über die 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Teilflächen der Flurstücke 57/1 und 60/1, Flur 1, Gemarkung Dargen im Ortsteil Dargen wird hiermit bekanntgemacht.
Die Satzung über die 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Teilflächen der Flurstücke 57/1 und 60/1, Flur 1, Gemarkung Dargen im Ortsteil Dargen tritt mit Ablauf des 22.02.2023 in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über die 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Teilflächen der Flurstücke 57/1 und 60/1, Flur 1, Gemarkung Dargen im Ortsteil Dargen und die Begründung dazu ab diesem Tag im Bauamt des Amtes „Usedom Süd“ in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 01.13 während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
| montags bis mittwochs | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und |
| freitags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB)
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V, S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planergänzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.