Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Vermessungsbüro Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise
Antrags-/Geschäftsbuch-Nr. der Vermessungsstelle B-2022-098
| Gemeinde: | Ückeritz |
| Gemarkung: | Ückeritz |
| Flur: | 2 |
| Flurstück: | 122/1 |
| Lagebezeichnung: | Hauptstraße 30 |
| betroffenes Flurstück der Bekanntmachung: | 118/2 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekannt gegeben.
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG MV
Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
Papendorfer Chaussee 2, 17309 Pasewalk
| während der Geschäftszeiten: | Montag - Donnerstag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung |
in der Zeit vom 09.03.2023 bis zum 09.04.2023
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigen.
Pasewalk, 22.02.2023
| Beginn am: | 22.02.2023 | (z. B. Tag des Aushanges, Veröffentlichung im Amtsblatt / Internetseite) |
| Ende am: | 08.03.2023 | (z. B. Tag der Abnahme des Aushanges) |