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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern

Die in der Stadt Usedom und den Gemeinden Benz, Dargen, Garz, Kamminke, Korswandt, Koserow, Loddin, Mellenthin, Pudagla, Rankwitz, Stolpe auf Usedom, Ückeritz, Zempin und Zirchow (Wahlgebiet) vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 01.03.2024 Wahlberechtigte des oben genannten Wahlgebietes als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die

Europa- und Kommunalwahl

am 09.06.2024 vorzuschlagen.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier bis acht weiteren Mitgliedern (§ 10 Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V).

Bewerberinnen oder Bewerber und Vertrauenspersonen dürfen nicht Mitglied der Wahlorganisation sein. Sind Mitglieder der Wahlorganisation mit ihrem Einverständnis als Bewerberin oder Bewerber oder als Vertrauensperson benannt worden, tritt mit dem Zeitpunkt der Benennung der Verlust der Stellung als Mitglied der Wahlorganisation ein. Das Amt ist unverzüglich neu zu besetzen.

Niemand darf mehr als ein Amt in der Wahlorganisation ausüben.

Die Mitglieder der Wahlorganisation üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

Zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind vorbehaltlich des Satzes 2 alle Wahlberechtigten verpflichtet.

Die Übernahme dürfen ablehnen

1.

Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung,

2.

im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,

3.

Wahlberechtigte, die am Wahltag wenigstens 67 Jahre alt sind, und

4.

Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie durch Familienpflichten, Krankheit oder sonstige dringende Gründe an der Übernahme des Amtes gehindert sind.

Bitte senden Sie entsprechenden Vorschläge an die Gemeindewahlbehörde.

Kontakt:

E-Mail: wahleneamtusedom-sued.de

Telefon: 038372 75012

Usedom, 11.01.2024