Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seebad Ückeritz wurde am 13.07.2023 von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.07.2023 gebilligt. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde daraufhin beim Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung wurde am 11.12.2023 mit Maßgaben und Auflagen erteilt. Die Gemeindevertretung Ückeritz hat am 01.02.2024 zur Erlangung der Genehmigung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes den Beitritt zu den Maßgaben und Auflagen des Landkreises Vorpommern - Greifswald beschlossen.
Gemäß der Maßgabe des Landkreises Vorpommern - Greifswald werden die Unterlagen der Planzeichnung, der Begründung, Natura 2000-Vorprüfungen und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Der Änderungsbereich ist Bestandteil des Ortsteiles Stagnieß der Gemeinde Ückeritz und befindet sich teilweise auf dem Flurstück 187 der Flur 4 Gemarkung Ückeritz. Der Änderungsbereich befindet sich rechtsseitig der Hafenausfahrt Stagnieß in Richtung Achterwasser am Schilfrohrgürtel und hat einen Umfang von ca. 8.514 m².
Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Ückeritz ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als ein gesetzlich geschütztes Feuchtbiotop dargestellt. Die Änderung betrifft die Flächenreduzierung des Feuchtbiotops, dessen Grenzen nunmehr an den Bestand angepasst werden und der Erweiterung des Sondergebietes Camping.
bisherige Umweltrelevante Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Folgende Träger öffentlicher Belange reichten Stellungnahmen mit umweltrelevanten
Hinweisen, Empfehlungen und Forderungen ein. Diese wurden im weiteren Planverfahren berücksichtigt.
Landkreis Vorpommern-Greifswald v. 04.03.2020 - § 4(2) BauGB
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeinde Ückeritz mit der Planfassung von 10-2020 bestehend aus
liegt erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, den 04.03.2024 bis Freitag, den 12.04.2024 (jeweils einschließlich)
Im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07 während folgender Zeiten:
| montags bis mittwochs | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und |
| donnerstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und |
| freitags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Internet unter der Adresse www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“, Gemeinde Ückeritz, zur Information, Einsichtnahme und zum Abruf (Download) bereit. Diese Bekanntmachung ist ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung im Usedomer Amtsblatt, auch im Internet unter der Adresse: www.amtusedom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, Gemeinde Ückeritz, abrufbar.