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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung 14. Änderung FNP Gemeinde Ostseebad Koserow i.V.m. Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“

Der Entwurf der 14. Änderung FNP Gemeinde Ostseebad Koserow i.V.m. Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ und der Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht liegen vom 04.03.2024 bis zum 12.04.2024 im Bauamt des Amtes Usedom-Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, Zimmer 01.14, während folgender Zeiten:

montags bis dienstags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und

donnerstags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und

freitags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Dem Exemplar der Auslegung sind beigefügt:

  • Schalltechnische Untersuchung
  • Verkehrsuntersuchung
  • Auswirkungsanalyse für die Neuansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Ostseebad Koserow

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 14. Änderung FNP Gemeinde Ostseebad Koserow i.V.m. Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“ unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

König
Bürgermeister