Die Gemeinde Seebad Loddin / Eigenbetrieb Kurverwaltung schreibt zum nächstmöglichen Termin einen Gewerberaum auf dem Promenadenplatz im Ortsteil Kölpinsee aus.
Der Laden liegt zentral und in unmittelbarer Nähe vom Strandzugang 5D. Auf dem Promenadenplatz befinden sich ein Restaurant, ein Imbiss und eine Fischräucherei.
Aufgrund der Lage wird dieser Standort von zahlreichen Einheimischen, Gästen und Tagesbesuchern frequentiert. Daher wird auch eine tägliche Öffnung in der Saison erwartet und Bestandteil des Vertrages werden.
Für den Laden wird ein Betreiber gesucht, der es versteht, die Chancen des Standortes zu nutzen und die touristische Infrastruktur zu ergänzen. Ein Betreiber, der mit Freude, Kreativität und Herzblut an das Projekt rangeht und eine Strategie entwickelt, die sich in das bestehende Warenangebot individuell einfügt und positioniert.
Modern und hochwertig, maritim, bodenständig, jung und originell. Das sind die Attribute, die Eingang in das Produktsortiment des Ladens auf dem Promenadenplatz finden sollten.
| Wichtige Daten: | |
| - | Mietfläche Laden: ca. 36 m |
| - | Kaltmiete 12€/m (netto) |
| - | die Außenfläche ist mit zu pflegen |
| - | ein PKW-Stellplatz kann dazu gemietet werden |
| - | Kaution: 3 Monatskaltmieten |
| Bestandteile Ihrer Bewerbung: | |
| - | Konzeptidee für die Betriebsführung (Zielgruppen, Produktsortiment, Positionierung am Markt, Grundsätze für Öffnungszeiten) |
| - | Lebenslauf sowie bisherige Tätigkeiten, ggf. Referenzen |
Hinweise zur Vergabe:
Eine Vermietung erfolgt nach den Zuschlagskriterien 100 % Konzeptidee. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Auswahl im Hauptausschuss der Gemeinde Loddin. Es wird ein 5 Jahres-Vertrag angeboten.
Interessenten können ihre Bewerbung bis zum 28.02.2025, 16:00 Uhr in der Kurverwaltung Seebad Loddin, Strandstraße 23, 17459 Seebad Loddin einreichen.
Wichtig:
Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag mit deutlicher Kennzeichnung „Angebot für den Laden Promenadenplatz“ eingehen.
Die Gemeinde Loddin ist nicht verpflichtet einem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverpachtung sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens der Gemeinde Loddin als im Falle einer Vermietung, keine Auskünfte über den Mieter erteilt werden.
Die Gemeinde Loddin behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.