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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Usedom zum Satzungsbeschluss der Stadtvertretung Usedom über 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“

Übersichtsplan zur 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom hat in der Sitzung am 21.01.2026 gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), mehrfach geändert sowie § 65a bis 65d und Anlage neu eingefügt durch Artikel 2 Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130), die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“ der Stadt Usedom, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss der Stadt Usedom wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“ der Stadt Usedom tritt mit Ablauf des 18.02.2026 in Kraft.

Der Änderungsbereich, der im Rahmen der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 zu bearbeiten ist, liegt im Geltungsbereich des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Usedom.

Die ausgewiesenen Nutzungsarten als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO und als Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO bleiben bestehen. Die Verkehrs- und Wohnflächen innerhalb der Allgemeine Wohngebiete (WA) werden neu strukturiert.

Es wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von sechzehn Einzelhäusern für eine dauerhafte Wohnnutzung geschaffen. Die geplanten Baugrundstücke sollen eine Größe von circa 600 bis 800 m² haben.

Der Umfang des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“ der Stadt Usedom und die Begründung kann von jedermann im Internet auf der Internetseite des Amtes Usedom-Süd unter der Adresse - http://www.amtusedom.de/?page_id=375 - und des Bau- und Planungsportals M-V unter der Adresse - https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene - eingesehen werden.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet kann jedermann die Bekanntmachung und die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“ der Stadt Usedom im Amt Usedom-Süd, Markt 7, 17406 Usedom, Zimmer 01.14 zu folgenden Dienststunden

Montag

von 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch

nach Vereinbarung

Donnerstag

von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag

von 09:00 – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Usedom geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, nach § 215 BauGB darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Be-stimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, 270), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBI. M-V S.130, 136) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesen Gesetzen enthalten oder aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tat-sache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht wird.

Hagemann
Bürgermeister