Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Nordosten der Gemeinde Loddin. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 827/1 und 829 der Flur 1 und teilweise Flurstück 7, sowie die Flurstücke 8/3, 8/5, 8/7, 8/8, 8/9, 9/1, 9/5, und 9/6 der Flur 3 der Gemarkung Loddin.
Der Änderungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 umfasst lediglich die Flurstücke 9/5 und 9/6 der Flur 1 Gemarkung Loddin.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans soll die Erweiterung des Hotelbetriebes durch die wirtschaftlich notwendige Vergrößerung der Restauranträume ermöglichen. Hierfür sollen weitere Geschosse im Bereich des Haupteinganges errichtet werden. Im Bebauungsplan werden daher Änderungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie zu Baugrenzen festgesetzt. Die 4. Änderung bezieht sich nur auf den Gastronomiebereich. Der Aufstellungsbeschluss wurde durch die Gemeindevertretung am 10.06.2025 gefasst.
Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Entsprechend § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a (1) abgesehen.
Die Gemeindevertretung Loddin hat in der Sitzung am 16.12.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Erweiterung des Strandhotels Seerose im Ortsteil Kölpinsee“ mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Entwurf der Begründung gebilligt.
Diese Bekanntmachung und der Entwurf des o. g. Bauleitplanes mit der dazugehörigen Begründung werden zur Möglichkeit der Einsichtnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB
vom 02.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026
unter folgendem Link https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/4-aend-b12-koelpinsee veröffentlicht und stehen hier zum Abruf sowie zur Stellungnahme zur Verfügung.
Weiterhin werden die Unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom Süd unter der Adresse http://www.amtusedom.de in der Rubrik „Bekanntmachungen“, „Gemeinde Loddin“ sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung veröffentlicht.
Zusätzlich liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen als eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während des Beteiligungszeitraumes zu jedermanns Einsicht im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, Zimmer 1.14, während folgender Zeiten öffentlich aus:
| montags bis mittwochs | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und |
| donnerstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und |
| freitags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Erweiterung des Strandhotels Seerose im Ortsteil Kölpinsee“ abgegeben werden:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3. BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Erweiterung des Strandhotels Seerose im Ortsteil Kölpinsee“ unberücksichtigt bleiben können.