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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausschreibung Strandkorbvermietung im Ostseebad Koserow

Um den Gästen des Strandes des Ostseebades Koserow einen möglichst umfassenden Strand-Service bieten zu können, wird die Möglichkeit gegeben, am Ostseestrand (6A – 6I) die Dienstleistung der Strandkorbvermietung anzubieten:

Zeitraum: Sommersaison: zwischen dem 1. April bis max. 31. Oktober eines Jahres (mind. zwischen 01. Mai bis 30. September)

Die Sommersaison ist die Hauptzeit, in der die Bereitstellung dieser Dienstleistung erfolgen soll.

Vertragsdauer: ab dem 01. April 2027 bis 31. Oktober 2034

Anforderungen / Bedingungen:
  • Es wird das Aufstellen von technisch einwandfreien Strandkörben vorausgesetzt, die keinerlei Werbeaufdrucke enthalten, lediglich mit den Initialen des Vermieters sowie einer laufenden Nummer versehen sind.
  • Die Strandkorbgebühr wird während der Vertragslaufzeit nach der in dem jeweiligen Geschäftsjahr aktuellen Gebührenordnung der Strandsatzung der Gemeinde Koserow berechnet. Bei Gebührenerhöhungen größer 10% besteht ein Sonderkündigungsrecht des Vertragspartners.
  • Zuverlässige Erbringung der Dienstleistung
  • Eine stationäre gastronomische Versorgung ist nach gesonderter Vereinbarung möglich.
  • Angebote wie der Verkauf von Tageszeitungen, Online-Buchungsmöglichkeit der Strandkörbe, Einrichten von Rauchfreien Strandzonen etc. sind wünschenswert und werden bei der Vergabe berücksichtigt.
Folgende Angaben werden im Konzept benötigt:
  • Beschreibung Dienstleistung / Referenzen / Konzept
  • Anzahl der zu vermietenden Strandkörbe
  • Wunsch-Stellfläche am Strand mit Bezeichnung der Strandabgänge
  • Angaben zur umweltverträglichen Müllentsorgung inkl. des Nachweises der fachgerechten Müllentsorgung (Nachweis eines Vertrages mit einem örtlichen Entsorgungsunternehmen)
  • -ür die Ausübung des Gewerbes nötige Unterlagen
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
  • Angaben zur Logistik (Lagermöglichkeiten, Transportmöglichkeiten etc.)
  • wünschenswert Nachweis eines Online-Auftritts (www. …), über den die Dienstleistung der Strandkorbvermietung von Gästen aufgerufen werden kann
  • Angabe Strandkorbtyp
Kriterien der Auswahl:
  • Finanzielle Attraktivität (Anzahl der Körbe), Wertung 30 %
  • Idee / Alleinstellungsmerkmal des Angebots, Wertung 40 %
  • Leistungsvielfalt, Umweltverträglichkeit, Logistik, Wertung 20 %
  • Vollständigkeit des eingereichten Konzepts, Wertung 10 %
Zeitrahmen:

Beginn der Angebotsabgabe: 15.01.2026

Fristende der Angebotsabgabe: 15.03.2026

Eingangsstempel Kurverwaltung

Angebotszuschlag durch Gemeindevertreterbeschluss: bis spätestens 31.05.2026

Ein Zuschlag erfolgt nur vorbehaltlich des Vorhandenseins aller notwendigen Genehmigungen. Die letztliche Entscheidung wird durch die Gemeindevertretung des Ostseebades Koserow getroffen. Die Entscheidung der Gemeinde Koserow, ob, wann, an wen und welche Strandabschnitte vergeben werden, ist freibleibend. Die Gemeinde Koserow behält sich vor, nicht zu vergeben.

Bitte senden Sie Ihr Angebot einschließlich der geforderten Unterlagen/ Nachweise in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Bitte nicht öffnen – Ausschreibungsunterlagen“ bis zum 15. März 2026 (Datum Eingangsstempel Kurverwaltung) per Post an folgende Adresse:

Kurverwaltung Ostseebad Koserow

Kennwort Strandkorbvermietung

Hauptstraße 31

17459 Ostseebad Koserow

Aufwendungen und Auslagen, die den Bewerbern im Zusammenhang mit dem Einreichen einer Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Wir freuen uns auf Ihr Angebot.

Mehr Informationen über das Ostseebad Koserow gibt es hier: www.seebad-koserow.de

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Nadine Riethdorf, Kurdirektorin, zur Verfügung.

Hauptstraße 31, 17459 Koserow, Tel. 038375/20415 oder per E-Mail: n.riethdorf@seebad-koserow.de