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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsstelle

Standort:

Anklam

Amt:

Kataster- und Vermessungsamt

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Hausanschrift:

Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam

Vermessungsobjekt:

Unser Zeichen

62.3A-202500281

Gemarkung

Loddin

Gemeinde

Loddin

Flur

1

Lage

Strandstraße 33

Flurstück

449, 450

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Loddin, Loddin, 1, 449, 450

Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 Geo- VermG M-V)

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam

während der Geschäftszeiten: 9:00 – 16:00 Uhr vom 13.02.2026 bis zum 13.03.2026.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der

Offenlegung Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17489

Greifswald erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die

Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.