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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Benz über den Beschluss Nr. GVBe-0531/23 vom 15.02.2023 über die Satzung zur 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz für den OT Balm und die Flurstücke 232 und 313, Flur 4, Gemarkung Balm, in der Fassung 01-2023

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz für den OT Balm umfasst die im beiliegenden Übersichtsplan (Luftbild) gekennzeichneten Grundstücke:

Gemeinde

Benz

Gemarkung

Balm

Flur

4

Flurstücke

232, 313

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 ist nicht identisch mit der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 12 und umfasst eine Fläche von 1.040 m².

Das Plangebiet der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz liegt im östlichen Bereich der Ortschaft Balm. Für den Ortsteil stellt es im vorgesehenen Planbereich die östliche Begrenzung entlang des Balmer Sees dar.

Flurkartenübersicht im räumlichen Geltungsbereich der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm

Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung Benz am 08.02.2023 geprüft. Die ein-gegangenen Hinweise und Anregungen wurden beachtet. Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

Aufgrund des § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. l S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBI. l Nr. 6) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 18.04.2006 (GVOBI. M-V Nr. 5, S. 102 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBI. M-V S. 1033) beschließt die Gemeindevertretung Benz die 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

Der Satzungsbeschluss zur 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung zur 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm tritt mit Ablauf des 22.03.2023 in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über die 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm mit Plan und Begründung ab diesem Tag im Bauamt des Amtes Usedom-Süd in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 01.13, während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die Satzung der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm mit Plan und Begründung im Internet über die Homepage des Amtes Usedom Süd www.amtusedom.de unter der Rubrik Bekanntmachungen bei der Gemeinde Benz einzusehen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Tesch
Bürgermeister