Titel Logo
Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeinde Mellenthin über die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mellenthin i. V. m. der 2. Ergänzung und 1. Änderung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dewichow der Gemeinde Mellenthin

für eine Teilfläche des Flurstückes 284, Flur 1, Gemarkung Dewichow im Ortsteil Dewichow

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mellenthin umfasst eine Teilfläche aus Flurstück 284, Flur 1, Gemarkung Dewichow mit einer Fläche von rd. 2.293 m².

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand.

Es wird im Norden durch die Grüne Trift (Straße nach Balm) und sich anschließende straßenbegleitende Wohnbebauung, im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen sowie im Westen durch Wohnbebauung begrenzt.

Die Genehmigung für die von der Gemeindevertretung Mellenthin in der Sitzung am 19.12.2022 beschlossene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mellenthin ist mit Bescheid des Landkreises Vorpommern - Greifswald vom 27.02.2023, Az.: 00441-23-40, mit drei Auflagen und Hinweisen erteilt worden.

Die drei Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid wurden erfüllt. Die Hinweise sind beachtet.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mellenthin wird mit Ablauf des 22.03.2023 wirksam.

Jedermann kann die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mellenthin mit Plan und Begründung einschl. Umweltbericht gemäß § 5 Abs. 5 BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB ab diesem Tag im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 01.13 während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

montags bis mittwochs

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und

freitags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mellenthin mit Plan und Begründung einschl. Umweltbericht gemäß § 5 Abs. 5 BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB im Internet über die Homepage des Amtes Usedom Süd unter www.amtusedom.de und im Bau- und Planungsportal M-V einzusehen.

Ein Verstoß gegen die im § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern enthaltenen oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB)

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Mellenthin, den 22.03.2023

Schröder
Bürgermeisterin