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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Bekanntmachung der Gemeinde Loddin zum Beschluss Nr. GVLo 0019/24-1 vom 28.01.2025 über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit der 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet an de

Übersichtsplan: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Loddin mit Darstellung des Plangebietes für die 6. Änderung (ohne Maßstab)

1.

Plangebiet

Für das im Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Loddin mit Fläche von 1.521 m² hat die Gemeindevertretung Loddin in der öffentlichen Sitzung am 28.01.2025 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit der 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet an der B 111“ der Gemeinde Loddin beschlossen.

Die Fläche befindet sich im Norden der Ortslage Loddin (Loddin Ausbau), unmittelbar an der Bundesstraße B 111 gelegen mit direkter Straßenanbindung an die B 111. Südlich grenzt das Gewerbegebiet „Herrenberg“ an.

Die Änderungsfläche liegt im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandsgürtel“ (LSG 82).

2.

Anlass und Ziele der Planaufstellung:

Das Plangebiet ist derzeit im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Loddin als Grünfläche dargestellt. Allerdings werden die Flurstücke 739/28 und 739/37 bereits seit Jahrzehnten als Gewerbefläche genutzt, zunächst für einen Baustoffhandel und dann seit 2001 für den Betrieb einer Kfz-Werkstatt. Diese Nutzung wurde aufgegeben. Der benachbarte Baustoffhandel soll auf dieser Fläche erweitert werden. Auf der Ergänzungsfläche soll ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden, das in Zusammenhang mit dem benachbarten Baustoffhandel steht.

Die Eigentümer der Flurstücke verfügt zurzeit über keine abschließende planungsrechtliche Sicherung der bisher bestehenden und geplanten gewerblichen Nutzung. Daher soll die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit der 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbegebiet an der B111“ aufgestellt werden.

3.

Planverfahren

Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Die Planergänzung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu erarbeiten.

Durch die geplante Bebauung und damit einhergehenden Versiegelungen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht. Im Rahmen der Bebauungsplanergänzung ist eine Bestandsaufnahme zu dokumentieren, eine Bilanzierung des zusätzlich zu erwartenden Eingriffes vorzunehmen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft nachzuweisen.

Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten ist gegebenenfalls ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erstellen. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planverfahren die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Plangebiet vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie).

Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandsgürtel“ (LSG 82) muss eine Ausnahme oder Befreiung von den Verboten im Landschaftsschutzgebiet beantragt werden.

4.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen der Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt werden.

5.

Kostentragung

Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung entstehenden Kosten werden durch die Vorhabensträger getragen.

6.

Ortsübliche Bekanntmachung

Der Beschluss wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Werner
Bürgermeister