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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 3/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen - Terminsbestimmung Ückericht


Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: 41 K 12/24 — Greifswald, 19.02.2025

Amtsgericht Greifswald

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Ückeritz

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Das Grundstück ist mit einem freistehenden, eingeschossigen, nicht unterkellerten Wohnhaus (Baujahr vermutlich 2010/2011) bebaut. Die Wohnfläche beträgt ca.78 qm.

Auf dem Grundstück befindet sich außerdem ein Carport.

Die Zuwegung erfolgt über Fremdgrundstücke (vermutlich nicht dinglich gesichert).

Verkehrswert:

240.000,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg.com

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Knoll
Rechtspflegerin

Kurzexposé

Geschäfts-Nr. 41 K 12/24

Anschrift

17459 Seebad Ückeritz, Mühlenstraße 4d

Bewertungsobjekt

eingeschossiges Wohnhaus, nicht unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, errichtet in konventioneller Massivbauweise; Carport für Abstellzwecke

Baujahr

ca. 2010/2011

Aufteilung lt. Grundriss

EG: offener Wohn-/Essbereich mit Küche, Bad, HAR und Flur

DG: Schlafzimmer, Gästezimmer, Gäste-WC und Flur

baulicher Zustand

augenscheinlich guter baulicher Zustand

Gebäude- und Ausbaustandard

vermutlicher mittlerer Standard

Grundstücksgröße

260 m2

Wohnfläche

rd. 78 m2

Ertrags-/Nutzungssituation

vermutlich eigengenutzt

innerörtliche Lagequalität

gute Wohnlage

Erschließung

orts- und lageüblich erschlossen; direkte Zuwegung über Fremdgrundstücke; nach vorliegendem Kenntnisstand keine Wege- und Leitungsrechte vorhanden

(-> gefangenes Grundstück)

weitere Besonderheiten

-

keine Innenbesichtigung möglich

-

nur eingeschränkte Grundstücksbesichtigung

-

Objektdaten aus Bauantragsunterlagen übernommen

-

keine Kenntnisse zur tatsächlichen Bauausführung

Verkehrswert

(Marktwert)

(lastenfrei/unbelastet)

zum Stichtag 15.07.2024:

240.000 €

(entspricht rd. 3.077 € pro m2 WF)

Die Einsichtnahme in das vollständige Sachverständigengutachten wird potentiellen Biet- bzw. Kaufinteressenten grundsätzlich empfohlen.