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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 3/2025
Amtliche Mitteilungen
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Amtsgericht Greifswald: Terminsbestimmung:


Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen:

41 K 10/24

Greifswald, 26.02.2025

Amtsgericht Greifswald:

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Ückeritz

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen);

Das Grundstück ist mit einem freistehenden, eingeschossigen Gebäude (Baujahr vermutlich nach 2015) sowie zwei weiteren Nebengebäuden bebaut. Im westlichen Bereich des Grundstücks befinden sich befestigte Stellplatzflächen.

Verkehrswert:

205.000,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg.com

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Knoll
Rechtspflegerin

Kurzexposé

Geschäfts-Nr. 41 K 10/24

Anschrift

lt. Grundbuch: 17459 Seebad Ückeritz, Mühlenstraße 4a

katasteramtliche Bezeichnung: Gemarkung Ückeritz, Flur 2, Flurstück 26/8

Bewertungsobjekt

Grundstück bebaut mit drei Holzschuppen in üblicher Ausführung, vermutlich zu Lager- und Abstellzwecken genutzt;

östliche Grundstücksteilfläche unbebaut (Baulandreserve, ältere Baugenehmigung zwischenzeitlich abgelaufen);

westliche Grundstückstellfläche zu Stellplatzzwecken genutzt (vermutlich für angrenzendes Ferienhaus)

Baujahr

ca. 2015

baulicher Zustand

augenscheinlich normaler baulicher Zustand

Gebäude- und Ausbaustandard

üblicher Standard

Grundstücksgröße

730 m2

Ertrags-/Nutzungssituation

vermutlich eigengenutzt

innerörtliche Lagequalität

gute Wohnlage

Erschließung

öffentliche Zuwegung zum Grundstück vorhanden (nur Gehweg), tatsächliche Zuwegung über Fremdgrundstück (dinglich gesichertes Wege- und Leitungsrecht vorhanden)

Besonderheiten

-

keine Innenbesichtigung möglich

-

nur eingeschränkte Besichtigung von der öffentlichen Straße

-

Objektdaten teilweise aus Bauantragsunterlagen übernommen

-

keine Kenntnisse zur tatsächlichen Bauausführung

Verkehrswert zum Stichtag 15.07.2024:

(Marktwert) 205.000 €

(lastenfrei/unbelastet)

Die Einsichtnahme in das vollständige Sachverständigengutachten wird potentiellen Biet- bzw. Kaufinteressenten grundsätzlich empfohlen.