bezüglich der Aufstellung und dem Vorentwurf der 1. Änd. des FNP der Gemeinde Korswandt i.V.m. mit dem Bebauungsplanes Nr. 8 „Wohnbebauung am Waldrand-östlich des Gothenweges“ der Gemeinde Korswandt
Für folgendes Flurstücke hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt am 29.06.2023, den Beschluss Nr. GVKw-309/23 und GVKw-310/23 über die Aufstellung und dem Vorentwurf der 1. Änd. des FNP Korswandt i.V.m. dem Bebauungsplanes Nr. 8 „Wohnbebauung am Waldrand- östlich des Gothenweges“ in der Gemeinde Korswandt gefasst.
Gemarkung Korswandt
Flur 4
Flurstück: 180
Fläche ca. 1,3 ha
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt, hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.02.2026 beschlossen, die Beschlüsse Nr. GVKw -0309/23 und GVKw-310/23 vom 29.06.2023 über die Aufstellung und den Vorentwurf der 1. Änderung des FNP Korswandt i.V.m. dem Bebauungsplanes Nr. 8 „Wohnbebauung am Waldrand- östlich des Gothenweges“ in der Gemeinde Korswandt aufzuheben.
Begründung für die Aufhebung
Im Rahmen dieser Beteiligungen äußerte das Amt für Raumordnung und Landesplanung, dass die vorliegende Planung unvereinbar mit den Zielstellung der Raumordnung sei. Diese Unvereinbarkeit konnte nicht behoben werden.
Da die Realisierung der Planungsziele nicht ohne das Einverständnis des Amtes für Raumordnung und Landesplanung möglich ist, wird die Planung eingestellt und das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 8 „Wohnbebauung am Waldrand – östlich des Gothenweges“ aufgehoben.
Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.