im Zusammenhang mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Koserow in der Fassung 10-2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow hat am 09.02.2026 den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Neubau seniorengerechter Wohnungsbau in Koserow – Am Steinberg“
im Zusammenhang mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung von 10-2025, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und beinhaltet die Flurstücke 166 (teilweise), 167 (teilweise), 171/4, 171/5, 171/6, 171/8, 171/10, 171/11, 171/12, 171/13 und 171/14 der Gemarkung Koserow, Flur 7 mit einer Größe von 6,2 ha.
Das Plangebiet wird folgendermaßen umgrenzt:
| Im Nordwesten: | durch das Flurstück 7/29 der Flur 6 Gemarkung Koserow. |
| Im Nordosten: | durch das Flurstück 171/2 der Flur 7 der Gemarkung Koserow, |
| Im Südosten: | durch das Flurstück 11/30 der Flur 6 Gemarkung Koserow |
| Im Südwesten: | durch die Flurstücke 172/5, 172/6 der Flur 7 und das Flurstück 11/30 der Flur 6 Gemarkung Koserow. |
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsende der Gemeinde Koserow an der Siemensstraße und grenzt an den Küstenwald und die Steilküste zur Ostsee an. Es ist im Norden und Osten von Waldflächen und im Westen von einem Ferienhausgebiet umgeben.
Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Im Rahmen des Vorentwurfes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
Durch die geplante Bebauung und damit einhergehenden Versiegelungen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht. Im Rahmen der Planaufstellung ist eine Bestandsaufnahme zu dokumentieren, eine Bilanzierung des zusätzlich zu erwartenden Eingriffes vorzunehmen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft nachzuweisen.
Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planverfahren die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Plangebiet vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie).
Das Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandsgürtel“ (LSG 82) tangiert das Plangebiet nur in Randbereichen und außerhalb der Bauflächen.
Das Plangebiet ist von Waldflächen gemäß Forstgrundkarte MV umgeben, die teilweise auch in diese hineinragen, so dass Waldabstandsflächen gemäß LWaldG MV zu berücksichtigen sind.
Außerdem sind im Planverfahren der Küstenschutzstreifen gemäß Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) sowie Maßnahmen zur Sicherung der Steilküste gemäß § 89 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) zu beachten.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch die Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Neubau seniorengerechter Wohnungsbau in Koserow – Am Steinberg“ im Zusammenhang mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung von 10-2025 besteht aus:
| • | der Planzeichnung, |
| • | der Begründung mit Umweltbericht, |
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt
von Montag, dem 30.03.2026 bis zum Freitag, 08.05.2026
(jeweils einschließlich)
im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, während folgender Zeiten:
| montags bis mittwochs | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und |
| von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr und |
| donnerstags | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und |
| von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und |
| freitags | von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Sie erhalten die Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über die Ziele und Zwecke der Planung. Hinweise und Anregungen können am Ort der Auslegung zur Niederschrift gebracht werden oder durch eine Stellungnahme, die an das Amt Usedom Süd, Fachdienst Bau zu richten ist, mitgeteilt werden.
Weiterhin können die Unterlagen auf der Internetseite des Amtes Usedom Süd unter http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link Bekanntmachungen bei der Gemeinde Koserow eingesehen werden.